Gast hat diese Frage gestellt
Guten Abend, ich habe folgendes Problem:
Vor drei Wochen hat meine Vermieterin auf einem Aushang im Treppenhaus Handwerker angekündigt, die die Heizung in der Wohnung warten müssen.
Ein Auszug aus dem Aushang war wortwörtlich: "...Bitte stellen Sie in dieser Zeit den Zutritt zu Ihrer Wohnung durch Sie selbst oder Beauftragte sicher...", darunter konnte sich jeder einen Zeitraum auswählen, an dem der Besuch stattfinden sollte und sollte sich dort eintragen. Den Termin mit dem Heizungsmann habe ich völlig verschlafen, komme aus der Uni, schliesse die Tür auf und plötzlich steht ein Typ vor mir. Ich habe ihn gefragt, wer ihn reingelassen hat, der Sohn von der Vermieterin wars. Also habe ich ihn hoch geschickt zu dem Sohn meiner Vermieterin, er solle ihn doch mal von mir grüßen. (Wortwahl sozial, echt!) Hat auch noch schön nach Qualm gestunken, weil die Sau ne Kippe in meiner Wohnung geraucht hat! Zwei Minuten später steht der Sohn meiner Vermieterin vor meiner Tür und erzählt mir, dass ich diesen Zettel unterschrieben habe und ich mir diesen Zettel mal genau durch lesen soll. Auf dem Zettel stand meiner Meinung nach bestimmt nicht, dass ich IHN in meine Wohnung lasse und ich habe ihn weder schriftlich noch mündlich jemals dazu eingeladen in meiner Wohnung rumzukriechen (sorry). Ich habe jetzt schon alle meine Mietrechtsparagraphen gewälzt, die ich finden konnte, und weiss, dass ich Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten kann und fristlos kündigen kann. Die fristlose Kündigung bringt mir nichts, weil ich schon zum 28.02. gekündigt habe, weit weg ziehe und nicht für 2 Monate in eine Übergangswohnung in unserer Stadt ziehe. (wäre zu blöd...)
Meine Frage: Wen muss ich anzeigen? Die Vermieterin oder ihren Sohn?
Oder beide?
Kann ich irgendeine "finanzielle Entschädigung" fordern? (wie gesagt, fristlos kündigen ist ziemlich sinnlos...) Ich werde natürlich nichts ohne meinen Anwalt machen, den komischen Aushang habe ich aus Reflex noch fotografiert. Ich würde trotzdem gerne erst mal die Miete einbehalten und dann mal sehn was der Anwalt sagt. Ich weiss, dass Miete einbehalten eine heikle Sache ist und nicht ganz unstrittig. Muss ich ihr das trotzdem erst einmal ankündigen?