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Immobilienfinanzierung = Kapitallebensversicherungen sind zur "Finanzierung" von Immobiliengeschäften dann unratsam, wenn die Zinsfestschreibungsfrist des Hypothekenvertrages bzw. der Grundschuld hinter der Laufzeit des Versicherungsvertrages zurückbleibt, weil das Grundstücksdarlehen während der einzelnen Zinsfestschreibungsfristen nicht getilgt wird im Falle steigender Zinsen die Differenz zum Versicherungsbeitrag zusätzlich zu leisten ist. Insbesondere in der jetzigen Tiefzinsphase ist eine normale Grundschuldbestellung als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von wenigstens fünf, besser 10 Jahren Zinsfestschreibung und anfänglicher Tilgung i.H.v. 2% anzuraten und allen anderen Modellen (Bausparverträgen etc.), die das Kreditgeschäft unübersichtlich und bei genauer Betrachtung teurer machen, unbedingt vorzuziehen. -Update1998/02-