forsetis 08.05.2013 17:53
Ja, das darf er. In der Regel bestellt der Vermieter den Heizungsmonteur, mit dem er einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat. Wenn dann im Mietvertrag diese Wartung vereinbart ist, dann sind die Kosten vom Mieter zu tragen.
http://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/wohnungssuche-mietvertrag/gasetagenheizungs-wartungsklausel-im-mietvertrag-auch-ohne-kostenobergrenze-zulaessig