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kiki3004 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Meine Schwester hat sich eine Whg von einer Genossenschaft angeschaut und schriftlich ihr Interesse bekundet, verbunden mit Wünschen zur Modernisierung, wenn sie einziehen. Termin wäre der 1.6.
Am 27.2. kam die Zuteilung, verbunden mit der Info, was sie alles zu zahlen hätten und welche Papiere eingereicht werden müssen.
Am 2.3. hat meine Schwester mitgeteilt, dass sie die Whg doch nicht nimmt, da der Aufwand zu erheblich und die Kosten zu hoch sind und sie bei ihrer jetzigen Genossenschaft bleibt.
Gestern erhielt sie ein Schreiben, in dem die "neue" Genossenschaft ihr mitteilt, dass die Meldung zu kurzfristig sei und sie in Regress genommen werde, wenn kein neuer Mieter gefunden werde!

Frage: ist das rechtens oder eine unverschämte Drohung? Oder reicht die Interessensbekundung schon als "Vorvertrag" aus??

Wäre toll, wenn mir kurzfristig jemand helfen könnte, herzlichen Dank und Grüße,
Kiki
Stichwörter: genossenschaft + regress + will

1 Kommentar zu „Genossenschaft will Regress - wg nicht zustande gek. Mietvertrag!”

AMAyer Experte! 10.03.2009 13:54

Nein das ist nicht rechtens und ja es ist eine Unverschämtheit!

Teilen Sie dies dem gierigen VM direkt mit, damit die Genossenschaft Bescheid weis, dass Sie sich nichts gefallen lassen!

A.M.

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