Gast
InfoScore ist eine Gesellschaft über welcher man sich die Bonität eines "Geschäftspartners" erfragen kann, folgendes steht auf deren Seite:
http://www.infoscore
Informationsmanagement/Kreditschutz
InFoScore bietet Unternehmen ein effektives Informationsmanagement und umfassenden Kreditschutz. In der Datenbank der InFoScore Consumer Data befinden sich über 40 Millionen bonitätsrelevante Merkmale sowie 7.2 Mil Informationen über Privatpersonen. Risikokunden werden so bereits frühzeitig erkannt. Das mindert Werbekosten und Forderungsverluste. Alleine 1999 konnten über 600 Millionen Mark Werbekosten- und Forderungsverluste für Auftraggeber der InFoScore-Gruppe verhindert werden.
Das Leistungsspektrum reicht vom Abgleich von Werbeadressen über die Bonitätsprüfung von Alt- und Neukunden bis hin zum Abgleich von Debitorenbeständen. So wird in allen Phasen einer Kundenbeziehung das Risiko eines Forderungsverlustes minimiert.
Interessant ist dieses Dienstleistungsspektrum vor allem für Unternehmen, die auf offene Rechnung liefern und mit bargeldloser Zahlung arbeiten. Dazu gehören etwa der Versandhandel, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und Bausparkassen sowie Handelsfirmen aus dem Direktvertrieb.
Unternehmen der InFoScore-Gruppe im Geschäftsbereich Informationsmanagement
Auf jedenfall den "neuen" Vermieter erklären, das Sie noch "Alteschulden" haben und Nachweisen das Sie diese am abbezahlen sind, jeder kann mal in eine solche Situation kommen und Sie zeigen ja, das Sie bereit sind da raus zu kommen - ehrlichkeit ist noch am besten !!!
Gast
Ja, das Verfahren dient dem Vermieter dazu, die Bonität eines zukünftigen Mieters zu prüfen. Natürlich hat ein Vermieter kein Interesse an einem Mieter, von dem zu erwarten ist, dass er die Miete nicht pünktlich und vollständig bezahlt. Daher werden Einkommensnachweise oder Auskünfte bei der Schufa und anderen Auskunftsdiensten verlangt. Hat ein Mieter Schulden, die nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wurden, dann spricht dies für eine schlechte Bonität und führt häufig zur Ablehnung. Diese Verfahrensweise ist völlig in Ordnung.