Gast hat diese Frage gestellt
hallo,
in einem mietshaus wohnen 50 parteien. wasseruhren sind in den wohnnungen nicht installiert. also wird der gesamte jahresverbrauch für das haus anteilig auf die personen umgelegt. ist das zulässig?
im selben mietshaus wurde am 01.05. letzten jahres eine wohnung neu bezogen. der vormieter zog am 30.04. aus. in der nebenkostenabrechnung wurden die heizkosten (verbrauchszähler an jedem heizkörper) demgemäss umgelegt, dass der vormieter anteilig die kosten vom 01.01 - 30.04. übernimmt und der nachmieter die anteiligen kosten vom 01.05 - 31.12. die verbrauchszähler wurden beim wohnungswechsel nicht abgelesen. ist das so ok?
gruss