Bladder 09.12.2011 18:42
Nee, darf er nicht!
Näheres - http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kosten-mietvertrag.htm
data100data100 11.12.2011 00:00
Sie sind nicht verpflichtet diesen Nachtrag zu unterschreiben und wenn Sie dies nicht wollen ist das ihr gutes Recht. Ihr Vermieter muss dann diesen Zusatz vor Gericht erstreiten. Was soll überhaupt diese Nachtragserstellung genau sein ???
Wenn das Gebühren für das erstellen eines neuen Mietvertrages sind ist diese wie oben beschrieben nichtig. Sind das hingegen Gebühren für die Erstellung und Abrechnungen von Nebenkostenabrechnungen bei wechselnden Mietern so darf die Erstellung der Heizkostenrechnung in Rechung gestellt werden. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gehört zu den Verwaltungskosten und ist nicht umlagefähig. Selbst eine zusätzliche Kaution für die Nebenkosten ist nicht rechtmäßig. Dafür hat der Vermieter ja die monatlichen Abschlagszahlungen