Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe am 28.12.2005 die Nebenkostenabrechnungen von 2001-2004 erhalten. Pro Jahr ergab sich eine sehr hohe Nachzahlung von ca. 1200€.
Mir ist bekannt das ich nur für 2004 bezahlen muss.
Es handelt sich um eine 84m²-Wohnung in Leipzig für die ich monatlich 1,46 €/m² an Nebenkosten zahle. Durch die verspäteten Abrechnung der Jahre 2001-2003, war es mir nicht möglich die monatliche Vorauszahlung an die tatsächlich anfallenden Nebenkosten (2,65€/m²) anzupassen. Infolgedessen ich für 2004 (und auch dann für 2005) eine sehr hohe Nachzahlung zu leisten habe.
Hat der Vermieter trotz seiner Pflichtverletzung (jährliche Abrechnung) Anspruch auf den vollen Nachzahlungsbetrag?
Gibts dazu schon Rechtssprechungen?
Noch was: Wozu gehört die BeKo-Position "Anrufweiterschaltung"?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg Hansi