FischkoppStuttgart
Schau bitte in deinen Vertrag.
Selbst wenn Untermiete genehmigt ist lt Vertrag, muss der VM informiert werden und gefragt werden
Susanne
Nicht nur gefragt: es muss eine Erlaubnis des VM zur Untervermietung vorliegen - wie immer am besten schriftlich.
Allerdings ist das in Deinem Fall problematisch, wenn der VM sein Recht kennt, er darf sich nämlich mit der Überlegung 3 Monate Zeit lassen.
Iosifidis
da mein vermieter so assi war, kann ich das ja auch so machen, dass ich an einen freund untervermiete, ihn aber nicht ankündige, sondern bei fragen als besuch melde....
meines wissen darf ich ohne weiteres für eine dauer von 6-8wochen besuch empfangen, oder?
Susanne
Ja, aber Besuch empfangen musst Du in Deinem Beisein. Bist Du abwesend, entspricht das der unerlaubten Überlassung an Dritte. Das kann eine fristlose Kündigung bedeuten.
Iosifidis
dann soll er fristlos kündigen, das ist ja das was ich will,... dann kann er ja auch keine miete mehr verlangen... oder?
anitari
dann soll er fristlos kündigen, das ist ja das was ich will,... dann kann er ja auch keine miete mehr verlangen... oder?[/quote:8c44e]
Und wenn der Vermieter den "Besuch/Untermieter" stillschweigend akzeptiert?
Warum kündigst Du nicht einfach ordentlich?
Gruß Anita
Iosifidis
hab ich doch schon, aber ich habe in einem anderen beitrag auch geschrieben, dass da was schief lief,
kurz:
hab zum 1.5. gekündigt, hatte ab 1.5. ne wohnung, vermieter fragte ob ich auch früher rauskönnte,wenn jemand anders in die wohnung will, dann hab ich mit neuem vermieter gesprochen, er sagte ich soll die wohnung dann ab 1.3. nehmen. da mein alter vermieter mir den vorschlag machte mit dem früher ausziehen, dachte ich, er würde sich auch um nen früheren nachmieter kümmern, stattdessen nahm er die erste, ab 1.5.! nun muss ich zwei monate doppelt zahlen... ich weiß, ist persönliches pech... menschlich und moralisch find ichs aber schweinisch von ihm....
LG
Rano
Weiss der Freund denn, dass er nach einem Monat wieder raus muss?
Regulär hätte Dein "Mieter" nämlich Anspruch auf eine 3-monatige Kündigungsfrist! Um hier sicher zu gehen, könntest Du einen begründet befristeten Mietvertrag abschliessen.
Ist die Untervermietung per MV gestattet, muss der VM trotzdem benachrichtigt werden.
Gruß
Ralph