AMAyer 19.03.2009 14:44
Nur keine Panik! Falls Sie der gierige VM mit einer Nachzahlung belästigt, brauchen Sie erst einmal nicht zu zahlen. Legen Sie schriftl. Widerspruch ein und verlangen Sie Akteneinsicht zur Prüfung der Belege!
Erst nach Prüfung sollten die Experten v Mieterschutzbund mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Zahlg an der VM zu veranlassen ist.
AM