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Angenommen, ein Vermieter übersendet seinem künftigen Mieter den Originalmietvertrag zum Unterschreiben. Für den Mieter fügt er eine Fotokopie des Originals bei. Auch die Unterschrift des Vermieters ist fotokopiert.
Sollte der Mieter aus rechtlichen Gründen darauf bestehen, statt der Fotokopie ein Original des Mietvertrags zu erhalten?
Günther