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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe heute ein klärendes Gespräch bei der vermietenden Gesellschaft und würd mir gern ein paar Meinungen einholen.
Im Oktober 05 bin ich in die oberste Wohnung eines 11-Gechossers gezogen. Wohnung hat 62qm. Die Wohnung stand vor meinem Einzug über ein Jahr leer.
Freitag kam die Betriebskostenabrechnung für Okt 05 - Sept 06. Nachzahlung von knapp 780€. Ursache war schnell gefunden, in diesem Jahr soll ich mit meiner 2-Raumwohnung Heizkosten in Höhe von 1600€ verursacht haben.
Da ich ein halbes Jahr berufsbedingt nur am Wochenende in der Wohnung war ist mir dieser Verbrauch unerklärlich. Zum Vergleich, meine Eltern wohnen im selben haus, zahlen mit Ihrer 4Raumwohnung 500€ weniger.

Meine Frage:
Ich habe von der Zählerabrechnung in 2006 kein Protokoll der Ablesung erhalten. Ist dies rechtens? Bleibt mir also nur die Möglichkeit vor Ort das Protokoll einzusehen?

Viel wichtiger ist in meinen Augen aber folgendes. Beim Einzug erfolgte ebenfalls eine Ablesung der Zähler. Auf dem mir vorliegenden Duplikat der Ablesung ist bei den Heizungszählern kein Verbrauch eingetragen. Somit wurde mit 0 als Start gerechnet.
Hier denke ich ist etwas falsch gelaufen. Denn die Heizungen wurden in den letzten 5, 6 Jahren nicht erneuert. Somit muss doch bereits vor meinem Einzug ein Verbrauch gewesen sein!?
Habe ich das Recht die Ableseprotokolle des Vormieters einzusehen?

Was mich ziemlich missmutig stimmt ist die Tatsache, dass ich dieses „Blanko“ Ableseprotokoll damals unterschrieben habe und ich somit wohl rein rechtlich keine Chance haben dürfte. Oder besteht da die Möglichkeit dieses Ableseprotokoll anzufechten?
Wie bereits gesagt, es stehen keinen Nullen da, die Felder sind komplett leer.
Worauf kann ich im Gespräch mit dem Vermieter bestehen?
Kann ja kaum drauf pochen, dass es aus rein logischen Gründen (halbes Jahr unter der Woche nicht in der Wohnung – Heizung war aus! - Eltern mit 4Raum Wohnung und 3 Personenhaushalt zahlen 500€ weni-ger) nicht zu diesem Verbrauch gekommen sein kann.

Ratschläge und Tipps, vor allem hinsichtlich des Ableseprotokolls beim Einzug, nehme ich gerne entgegen.
Stichwörter: hoch + mangelhaftes + bkr + protokoll + einzug

15 Kommentare zu „BKR für Heizung zu hoch / Mangelhaftes Protokoll bei Einzug?”

Der_Mario Experte!

Hallo robtros.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir Kopien der Belege zuzuschicken. Du hast aber das Recht, die Belege bei ihm einzusehen.

Was für Zähler gibt es denn bei Dir? Bei den digitalen Erfassungsgeräten gibt es meist kein Ableseprotokoll mehr, trotzdem muss sich das ja nachvollziehen lassen.

Ich würde der NKA schriftlich widersprechen, mit der Begründung, dass offenbar irrtümlich mit "0" als Startwert gerechnet wurde und bitte um Korrektur der Abrechnung. Der Vermieter muss sich ja dann irgendwie äußern, wie dieser Startwert zustande kommt.

Robtros

Hallo, danke für die Antwort.

Ich habe 2 Zähler in der Wohnung welche bei der letzten Ablesung per "Handlasergerät" oder so was in der Art abgelesen wurden.
Da ic hkeine Unterlagen zu dieser Ablesung in meinen Unterlagen gefunden habe war ich mir nicht sicher, ob ich diese nicht verschlampt hatte.

Gut möglich das ich gar kein Protokoll erhalten habe.

Zum Widerspruch, zunächst vielen Dank für den Vorschlag zur Herangehensweise. Da ich heut direkt vor Ort bin, werde ich nach dem Gespräch einschätzen ob ich Widerspruch einlege oder nicht.

Dreh - und Angelpunkt ist die Ablesung beim Einzug. Wäre es taktisch klüger zunächst die Erklärung des Vermieters zum Zustandekommen des Anfangszählerstandes von 0 abzuwarten oder sollte ich gleich mit offenen Karten spielen und das Ableseprotokoll vom Einzug auf den Tisch legen.
Sehe mich durch meine damalige Unterschrift eher im Nachteil.

Heiße Kiste. Erfahrungsgemäß ist mein Ansprechpartner der vermietenden Gesellschaft sehr umgänglich und unkompliziert. Jedoch geht es hier um eine für meine Verhältniss beachtliche Summe.
Bin ein bischen in der Zwickmühle und bei knapp 780€ um die es geht wird mir schon bischen komisch im Magen.

Der_Mario Experte!

Dreh - und Angelpunkt ist die Ablesung beim Einzug. Wäre es taktisch klüger zunächst die Erklärung des Vermieters zum Zustandekommen des Anfangszählerstandes von 0 abzuwarten oder sollte ich gleich mit offenen Karten spielen und das Ableseprotokoll vom Einzug auf den Tisch legen.[/quote:43767]
Ich würde das Ableseprotokoll zurückhalten, wenn nicht vom Vermieter ausdrücklich danach gefragt wird.
Wenn die Zähler nicht unmittelbar vor Deinem Einzug erneuert wurden, ist ein Zählerstand von "0" extrem unwahrscheinlich. Und wenn die Wohnung vorher leergestanden hat, sind die in dem Zeitraum möglicherweise entstandenen Heizkosten ja das Problem des Vermieters.
Falls also in dem persönlichen Gespräch nicht oder nur unzufriedenstellend geklärt wird, wie der Anfangswert von "0" zustandekommt, solltest Du wie oben beschrieben Widerspruch einlegen.

Sehe mich durch meine damalige Unterschrift eher im Nachteil.[/quote:43767]
Bin da kein Experte, aber meiner Meinung nach ist ein "leerer Eintrag" etwas anderes als "Null".

Robtros

Vielen Dank für deinen Antworten. Ich werde mich heut abend / morgen Vormittag sicherlich noch mal melden.

Was mir gerade eingefallen ist, man könnte natürlich als Vergleich den Verbrauch von Sept 06 bis zur letzen Ablesung im Mai 07 heranziehen. Dürfte jedoch eher ein schwaches Argument sein, ähnlich wie das meine Eltern mit ner 4 Raumwohnung 500€ weniger Kosten hatten. Eher ein Anhaltspunkt als ein Argument.

Vielen Dank bis hier hin @Der_Mario <!-- s :D --><!-- s :D -->

Weitere Meinungen sind gerne gesehen.

Gruss Robtros

Robtros

So, det Gespräch bei der GWG ist gelaufen.
Leider ist das Ergebnis nicht gerade befriedigend für mich.

Hatte mich ja wie gestern beschrieben an das Protokoll vom Einzug geklammert.
Gestern wurde mir erklärt, dass sämtliche Heizungszähler in der Nacht vor dem 01.10. auf &quot;0&quot; geschaltet werden und somit wäre die verrechnete Menge lt. Zähler korrekt.
Nun ja, das hab ich zum ersten Mal gehört, lässt sich aber überprüfen.
Insofern sagen die Zähler aus, dass ich tatsächlich diese grosse Menge verbraucht habe.

ABER, letzter Strohhalm! Mein Ansprechpartner sagte mir, dass der Mieter unter mir das selbe Problem hat. Er hat die selbe Wohnnung wie ich, exakt gleich geschnitten. Laut seiner Aussage ist der hohe Verbrauch unerklärlich, da er regelmäßig auf Montage ist und dazu die Wochenenden öfter bei seinen Eltern verbringt.
Auch er hat sich über die hohe Abrechnung beklagt.

Mir wurde gestern gesagt dass daraufhin eine Prüfung der ganzen Geschichte ausgelöst wurde und &quot;mein Fall&quot; in diesem Zusammenhang mit untersucht werden soll. Aber es hieß ganz deutlich, sollte die Prüfung keine technische Störung o.ä. ergeben, werden die Kosten bestehen bleiben!

Mein Untermieter ist derzeit scheinbar nicht in der Wohnung, somit kann ich kein Kontakt zu Ihm aufbauen.

Das ist alles mehr als unbefriedigend. In solchen Zusammenhängen beginne ich zu überlegen, ob eine private Rechtsschutzversicherung nicht Sinn machen würde.

Hat jemand ne Idee, wie sollte ich mich verhalten wenn die Kosten tatsächlich bestehen bleiben?

gruss Robtros

Der_Mario Experte!

Wenn die Forderung nach der Prüfung weiter bestehen sollte, würde ich mich an Deiner Stelle an Deinen örtlichen Mieterverein wenden und das Problem schildern.
Ggf. könnte man bei einem für 62 m² doch recht hohen Betrag noch damit argumentieren, dass der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit missachtet hat. Das kann ich aber von hier natürlich nicht beurteilen.

Du kannst auch gegen relativ kleines Geld (ab 20 €) Deine Frage bei http&#58;//www&#46;frag-einen-anwalt&#46;de[/url:ab52d] einstellen, dort antwortet dann ein Fachanwalt auf Deine Frage und Du hast - im Gegensatz zu einem Forum wie hier - eine einigermaßen rechtssichere Auskunft. Wichtig: Sachlage ausführlich schildern, Du hast anschließend nur die Möglichkeit zu [i:ab52d]einer[/i:ab52d] Nachfrage.
Das würde ich aber erst dann tun, wenn Dein &quot;Fall&quot; geprüft ist und keine technischen Störungen festgestellt worden sind.

Berni911 Experte!


Wenn die Zähler nicht unmittelbar vor Deinem Einzug erneuert wurden, ist ein Zählerstand von &quot;0&quot; extrem unwahrscheinlich. .[/quote:429ba]

Moin,

der gute Mario liest mal wieder nicht richtig und spekuliert was das Zeugs hält, <!-- s :D --><!-- s :D -->
Vielleicht kommen wir der Sache durch eindfache Überlegung auf den Grund, ohne irgendwelche unfundierten Spekulation durchzuführen.

Der Mieter ist im Oktober eingezogen, die Abrechnung geht von Oktober- September <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> Was könnte das heissen, im Zusammenhang mit einem Zählerwert &quot;0&quot;????? Sollte es wohl möglich so sein, dass am Anfang einer Ableseperiode der Zähler auf &quot;0&quot; steht ????? Eine wilde Fantasie, die aber alles erklären würde !


So, und was kam beim Gespräch heraus, genau das! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->


Nun müssen wir der Sache also auf andere Weise auf den Grund gehen, wenn wir denn den Aussagen des Mieters glauben wollen, den eine nicht genutzte Wohnung ist nicht gleich einer nicht beheizten Wohnung. <!-- s :P --><!-- s :P -->

Ungeklärt ist immer noch der Zähler, was für ein Zähler ist das, warum gibt es nur 2 ? Macht vielleicht Sinn im Osten, bei uns im Westen bestehen 2-Raumwohnungen aus mehr als zwei Räumen. Ist es also so, dass deine angemietete Wohnung nur aus Küche und Klo besteht ???? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> Warum werden diese Räume nicht mit geheizt oder haben keine Heizkörper?
Was ist das für eine Ablesefirma ? Welche Werte wurden da aufgeschrieben?/erfasst? In einem 11-geschossigem Haus eine lange leerstehende Wohnung, was steht da den so noch alles leer ? Wieviele Wohnungen sind es insgesamt, wieviele stehen davon leer ? Was steht zu den Leerständen in der Gesamtaufstellung der Abrechnung ? Gibt es Unterschiede zwischen den Wohnfläche Grundkosten für Warmwasser und Heizung ? Mir fällt erstmal nix mehr ein!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Robtros

Hut ab <!-- s :D --><!-- s :D -->

Ganz einfach, die Geschichte mit der Zählernullstellung war mir vorher nicht bekannt. Da ergibt sich die Frage, warum man dann ne Ablesung NACH der Nullstellung vornimmt? Passt nicht.

Im Osten sind wir alle so arm dran dass wir uns in unserer Platte Heizkörper im Bad und der Küche einfach nicht leisten können. Wir begnügen uns mit 2 Heizkörpern, in jedem Wohnraum einer.

Die Zähler sind direkt am Heizkörper befestigt und haben eine Digitalanzeige. Mehr kann ich als Fachidiot (oder wär Dir &quot;dummer Ossi&quot; lieber <!-- s :) --><!-- s :) --> ) dazu nicht sagen.

Die Werte werden von der Wärmeversorgungsfirma bzw. deren Mitarbeitern abgelesen.

Nächste Frage, zum Leerstand. Hach, das is jetzt dumm, wie soll ich sowas unglaubliches erklären. Es gibt im Osten Menschen, die sich doch tatsächlich mit der Marktwirtschaft anfreunden konnten und Ihre bescheidene Lebenssituation als Ossi erheblich verbessern konnten und somit das Leben in der Platte leid waren.
Ma ernsthaft. In dem Neubaugebiet in dem ich wohne herrscht ein erheblicher Wohnungsleerstand. Hauptursache ist die Stadtflucht bzw. Abwanderung in attraktivere Wohngegenden.
Da ich in diesem Haus aufgewachsen bin und mir die Wohnung ganz oben völlig zusagte, bin ich dort eingezogen. Tut hier aber nix zur Sache, bitte korrigiere mich falls doch. Beim Einzug waren 30% der Wohnungen im Haus leer. Durch Stadtumbau (Abriss von Plattensiedlungen) wurden alle im Haus befindlichen Wohnungen die &quot;Leer&quot; standen inzwischen durch Umsiedlung besetzt.

Deine letzte Frage, ja es gibt einen Unterschied bei den Grundkosten für Warmwasser und Heizung.
GK Warmwasser 30%, GK Heizung 40%. Ermittlung anhand der Nutzungsfläche.

Grüsse Robtros

Der_Mario Experte!

Jaja, auch Berni liest nicht richtig und stellt Fragen, die hier völlig irrelevant sind.
Aber so kennen wir ihn ja. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Berni911 Experte!

Moin, versuchen wollte ich es auf jeden Fall.

Und genau das is mir auch aufgefallen, Zwischenablesung nach Abrechnungsperiode. Das is natürlich Quatsch und dient nur dem Abzocken der Ossis. <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D -->

Wenn man nun die unbegründeten Fragen sich so überlegt, kommt man mit den Antworten auch nicht weiter, ich hätte wenigstens gedacht, das auf dem Ableseprotokoll der Name der Ablesefirma steht!

Wenn es also wirklich so ist, dass du wenig heizt, dann muss da ja irgendwo ein Fehler sein! Wie sollte man den anders rauskriegen als durch nachfragen?

Du schreibst etwas von der Verteilung von Grundkosten, ich schrieb etwas von Wohnflächengleichheit! Also sind die nun gleich oder nicht ?
Wieviel 100m3 Warmwasser haste den verbraucht ?

Was haben den deine Heizkostenverteiler für Kc-Faktor ? Also womit wird der abgelesene Verbrauch multipliziert ? Was stehen da den jetzt für Werte drauf und decken die sich mit einem aus dem Ableseprotokoll vom Sept 06 ?

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Robtros

*hust* *hust* Hab das Thema wieder hochgeholt, gibt Neuigkeiten.

Gestern hatte ich eine Kopie des Prüfpotokolls in meinem Briefkasten.
Zur Erinnerung, ich hatte eine bei weitem zu hohe Betriebskostenabrechnung durch einen hohen Heizkos-tenanteil. Aus diversen Gründen war ein so hoher Verbrauch unerklärlich und ich habe um Klärung bzw. Prüfung der Angelegenheit gebeten.
Das ganze jedoch mit wenig Hoffnung, lediglich die Tatsache das mein Untermieter mit dem selben Prob-lem zu kämpfen hat gab mir bissl Hoffnung, dass da vielleicht doch etwas schief gelaufen ist.

Auf diesem Protokoll ist die Auftragsbeschreibung zu lesen: (sinngemäß) Bitte Heizkostenverteiler / Ventile uns Technik prüfen, da 2 Mieter über zu hohe Abrechnungen geklagt haben.

Als Prüfergebnis wurde handschriftlich vermerkt: „ Die Prüfung hat ergeben, dass die Heizungsventile durchlässig sind. Eine Erneuerung bzw. Reparatur der Anlagen ist notwenig.“

So, klingt ja erstmal nicht schlecht und hab mich auch ein bisschen drüber gefreut.
Nach dem ersten kleinen Jubel musste ich mir eingestehen, dass dies überhaupt nichts aussagt. Letztend-lich steht da, dass die Ventile defekt sind, aber muss das heißen dass ich nicht trotzdem so viel verbraucht haben kann?
Ich bin doch nach wie vor auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, oder?
Leider ist mein Ansprechpartner heut nicht erreichbar, so dass ich mich bis morgen gedulden muss. <!-- s :( --><!-- s :( -->

Ich sehe zwar wieder bissl Licht am Ende des … , aber so ganz glaube ich nicht dass ich tatsächlich von der Nachzahlung runterkomme. Was denkt Ihr?

Grüsse Robtros

Berni911 Experte!

Ein entschiedenes Jain,

du musst den Vermieter nun schriftlich auffordern, den Mangel abzustellen. Sollte das nicht geschehen, ist bei der nächsten Abrechnung eine Kürzung auf Liegenschaftsdurcschnitt (VE/m²) möglich. Du kannst nicht verbrauchsabhängig veranlagt werden, wenn es Dir nicht möglich ist, den Heizkörper zu regulieren!

Ansonsten, typisches Bauchgefühlheizverhalten, das von dir und auch anderen immer wieder angeführt wird. Sachlich ist es also richtig, dass du Extreemheizer bist! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> Daher auch immer der Missmut, mit Aussagen: &quot;Ich heiz doch ganz sparsam!&quot;

Nichts für ungut. Ich würde trotzdem versuchen, die HV zu einem Vergleich zu überreden. Du musst den ja nicht sagen, dass du keinen Anspruch darauf hast. Du musst anführen, dass die Ventile an dem Verbrauch schuld sind, du die Heizung bei Abwesendheit runtergedreht hast ........ Auch sollte denen doch auffällig gewesen sein, dass in der Abrechnung vom Leerstand schon hohe Verbräuche aufgetaucht sind (soweit du das beweisen kannst , lass dir einen Vorjahresabrechnung vorher zeigen, guck dir die VE für die Wohnung in der Gesamtaufstellung an). Wenn da dann ein &quot;hoher&quot; Wert steht, gleich mal den Satz: &quot;entspricht das den ordnungsgemässer Verwaltung? &quot; denen um die Ohren hauen. Das schindet Eindruck, als ob du Ahnung hättest und dich sachkundig gemacht hast. <!-- s :P --><!-- s :P -->

Tja, alles andere wäre dann Verhandlungssache und dein Nachbar kann seinen Karren bitteschön selbst aus dem Dreck ziehen. <!-- s :D --><!-- s :D -->


Also melde dich mal, was daraus geworden ist!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Robtros

Und weiter gehts...

Gestern kam Post vom Vermieter. Zuvor jedoch kurzer Rückblick.
Vor ca 14 Tagen erhielt ich eine Kopie des Auftrags der vermietenden Gesellschaft an die betreuende Firma der Heizungsanlagen zur Überprüfung meiner Anschlüsse.
Drunter stand handschriftlich vom Techniker vermerkt: &quot;Nach Überprüfung der Heizungsanlagen stellten unsere Monteure fest, das beide HKV´s durchlässig waren. Deshalb wurden Sie erneuert. 2x HKV gewecyselt + 2 Thermostate.&quot;

Tja, gespannt wartete ich nun aufeine Antwort des Vermieters. Gestern kam er, Ergebnis, die HKV´s waren in Ordnung und die Nachzahlung bleibt bestehen.

Zitat &quot;Bezüglich Ihrer Bedenken, ..., können wir Ihnen mitteilen, dass die Heizkostenverteiler im Wohn - und Schlafzimmer die exakten Heizeinheiten erfasst haben. Nachweislich waren das Thermostat und das Ventil in beiden Zimmern in Ordnung.[/b:4e855] Fehlmessungen sind äußerst selten und in Ihrem Fall nicht bestätigt.&quot;

???

Hab die Welt nicht mehr verstanden. Vorhin angerufen und versucht ruhig zu bleiben. Lt Aussage meines Ansprechpartners beläuft sich der Fehler an den Anlagen nur auf den Zeitraum 2006/2007. Es geht hier aber um den Zeitraum 2005/2006.
Laut Ihrer Aussage haben die Mängel in den Anlagen für den Zeitraum 05/06 keine Bedeutung.
Inwieweit ist so eine Aussage korrekt? Ich kann das nicht glauben. Sie belegt Ihre Aussage mit den zahlen für die Abrechnung des Zeitraums 2006/2007. Eine Kopie der Ablesedaten hat Sie mir zur Verfügung gestellt.

Demnach habe ich im Zeitraum 2006/2007 gerade mal 35%[/b:4e855] des Heizungsverbrauchs aus 2005/2006.
Mein Heizverhalten hatte sich nicht verändert! Ich versteh es nicht.

Meine Frage, ich kann noch nicht nachvollziehen, wo der Zusammenhang mit den Fehlern in der Anlage bestehen könnte.

Wenn ich nun der Aussage meines Vermieters folge, hieße es ja, dass ich lediglich auf Grund der defekten Anlage so &quot;wenig&quot; Verbrauch habe.

Ich Blick da langsam nicht mehr durch.

Wäre super wenn sich da jmd von Euch det ma durch den Kopf gehen lassen könnte. Ich blockiere da glaub ich grad ein bisschen.
Meine Ansprechpartnerin meinte dass es da auch wenig Sinn hätte dagegen vor zu gehen, das der Vorgang mit dem Geschäftsstellenleiter abgesprochen sei.

Ich fühl mich nach wie vor ungerecht behandelt. Sollte der Vermieter weiter auf die Zahlung bestehen, ist es dennoch sinnvoll einen Vergleich anzustreben?
Den Rechtsweg scheue ich weiterhin, hab noch keine Rechtsschutzversicherung.

gruss robbie

Der_Mario Experte!

Ich find die Begründung auch nicht gerade nachvollziehbar. Wenn Dein Verbrauch nun plötzlich viel niedriger ist, ist es doch eigentlich offensichtlich, dass der Fehler schon länger besteht.

Da Du ja erst seit Oktober 05 da wohnst, hast Du aber auch keine früheren Vergleichswerte, mit denen Du argumentieren könntest.

Wenn Du den Weg zum Anwalt scheust, dann geh mal zum Mieterverein und lass Dich da beraten oder - wie schon mal vorgeschlagen - stell Deine Frage auf http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w -->

Berni911 Experte!

Man man man,

was für ne gequirlte Scheiße du da schreibst!

Bitte lass dir mal einen durchlässigen HKV erklären !!!!!!
Man muß diesem Vermieter/Verwalter mit gleicher Münze zurückzahlen!

Auf Aussagen wie :&quot; ... wenig Sinn hätte dagegen vor zu gehen, das der Vorgang mit dem Geschäftsstellenleiter abgesprochen sei&quot;

Wird geantwortet : &quot; Auf Rücksprache mit meiner Mutter, .......................

Es ist von der Verwaltung darzulegen, dass die Ventile ok waren ! Heizungsmonteure und Ablesefirmen sind unterschiedliche Vereine. Es wird kaum eine Ablesefirma geben, die Heizkostenverteiler und[/b:81fe7]Heizungsventile austauscht !
Hier kann man mal den Ableser selber fragen, da der aber nicht in Kürze bei dir aufschlagen wird, einfach mal bei der ISTA oder Techem anrufen ! Frag mal nach, ob die Ableser auch dein Ventil wieder in Ordnung bringen können, wenn die zur Ablesung kommen!
<!-- s :D --><!-- s :D -->

Irgendwie scheinst du die Lage nicht ganz begriffen zu haben, Aussagen von deinem Vermieter/Verwalter, kannste in den Wind schreiben. Da geht es dann um deinen Geldbeutel oder seinen! Und wenn der Verwalter etwas verbockt hat, dann erst recht. Dann muss er dir dein Recht zu gestehen und dem Vermieter drüber informieren, dass er in seinem Auftrag Geld verbrannt hat !


Was ist das für ein Fehler ?
Wie hoch war der Verbrauch in VE des Leerstandes, bevor du die Wohnung bezogen hattest?

Ich sehe hier nur mangelde Kooperation, warum soll ich mir also weiter einen Kopp machen ?

Zahl deine Schulden und gut is!

Grüsse

<!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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