Gast hat diese Frage gestellt
hallo
also ich habe zum 1.3.05 eine neue wohnung angemietet für mich und meine freundin. wir wollten am 1.03 morgens die schlüsselübergabe machen. jetzt will jedoch die vormieterin noch weitere 3 tage in der wohnung bleiben, bis 03.03.05, weil sie erst vom vormieter ihrer wohnung am 1.03 denn schlüssel bekommt. das problem an der ganzen sachen wir haben bereits einen lkw bestellt und bezahlt für denn 2.03. wir können von dem vertag mit dem verleiher nicht zurücktretten und müssen bis zum 5.03 raus aus unsere wohung sein. meine frage sie sagt sie sei im recht da ihr laut mietrecht 3 kulanztage zustehen ist das wahr?? wenn ja wer bezahlt mir die enstandenen kosten für denn lkw?? ich bitte um schnelle antwort.
p.s. die hat zum 28.02..05 gekünding