Susanne
Das kann Dir aber Deine Bank sagen!
Frage mal einen Sachbearbeiter, was Betrag X, angelegt auf einem Sparbuch 1998 bis dato für einen Zinsertrag hätte.
Dem Vermieter musst Du zur Auszahlung der Zinsen auffordern (schriftlich mit Fristsetzung)
Immobilienwirt
Nach genauer du hast einen Anspruch auf die Zinsen nach § 551 BGB Abs. 3. Dort ist geregelt, dass der Vermieter die Kaution zum üblichen Zinssatz anzulegen. Wie Susanne mitteilt musst du Ihn aber auffordern zur Auszahlung, wenn er es nicht tut gegebenfalls verzugszinsen androhen. Achtung, aber auf die 6 monatige Frist achten, die der Vermieter bei Rückzahlung der Kaution hat.