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Hallo zusammen,
meine Freundin hat zum 1. März 04 ihre Wohnung in Düsseldorf fristgerecht gekündigt. Wir haben zusammen die Wohnung gestrichen und gereinigt. Die folgende Wohnungsübergabe lief eigentlich auch ohne Probleme, nur der abgenutzte Parkettfußboden wo der Schreibtisch stand, wurde bemängelt. Wir einigten uns auf eine Reduktion der Kaution um 300 Euro, weil es eine Klausel im Mietvertrag wegen des Parketts gab, was wie ich jetzt weiß, glaube ich, auch nicht rechtsgültig ist. Das Übergabeprotokoll wurde beiderseits unterschrieben und der Vermieter versprach, die Kaution + Zinsen eine Woche darauf zu überweisen.
Jetzt kommt der Hammer:
Der Vermieter will die Kaution nicht zurückzahlen und hat meiner Freundin eine Liste mit etlichen "Mängeln" geschickt, die ihn angeblich dazu rechtfertigen, die Kaution nicht auszubezahlen...die Kosten zur Beseitigung der aufgeführten Mängel würden beiweitem die hinterlegte Kaution überschreiten. Von einer Frist zur Nachbesserung der angeblichen "Mängel" hat er auch nichts erwähnt. Nun meine Frage: Ist die Einbehaltung der Kaution rechtens, wenn die Wohnungsabnahme durch das Abnahmeprotokoll abgesegnet ist???
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gruß Golfer4