smile30625 07.09.2009 13:01
Hallo,
da Ihre Gesamtmiete 435 EUR beträgt, liegt die Obergrenze der Kaution bei 3 x 435 EUR = 1305 EUR. Der von Ihnen für den Stellplatz gezahlte Betrag ist auch Miete im Sinne des Gesetzes, da Sie den Stellplatz gemietet haben.
Viele Grüße
smile