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I.H. hat diese Frage gestellt
Hallo,
die Kaltmiete unserer Wohnung wird 420 € betragen. Zusätzlich müssen noch 15 € für den Autostellplatz bezahlt werden. Nun hat der Vermieter die Kaution wie folgt berechnet:
420 € + 15 € = 435 € * 3 Monate = 1.305 €
Es ist mir bekannt, dass die Kaution nicht höher als 3 Kaltmieten sein darf. Ist es zulässig den Stellplatz hinzu zu rechnen?
Vielen Dank.

1 Kommentar zu „Die zulässige Höhe der Kaution”

smile30625 Experte! 07.09.2009 13:01

Hallo,

da Ihre Gesamtmiete 435 EUR beträgt, liegt die Obergrenze der Kaution bei 3 x 435 EUR = 1305 EUR. Der von Ihnen für den Stellplatz gezahlte Betrag ist auch Miete im Sinne des Gesetzes, da Sie den Stellplatz gemietet haben.

Viele Grüße
smile

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