jim hat diese Frage gestellt
In einem 11-Parteien Wohnhaus aus den 5oiger-Jahren schließen die Wohnungstüren nur mit einem Spalt von bis zu 1 cm. Sämtliche heimwerkerlich zu ergreifende Maßnahmen, wie Dichtungsklebeband etc. greifen nicht, um die Wohnungen vor eintretender Kälte und das Treppenhaus vor austretetendem Zigarettenqualm zu schützen. Gibt es bau./miterchtliche Bedingungen für Wohnungstüren, auf die die Mieter sich bei einer beschwerde an den Vermieter berufen können? Können die Mieter dichtabschließende Wohnungstüren einfordern? Herzlichen Dank für Antworten