Ghostraider
Ja kann er, da der Vertrag bis zu dem Zeitpunkt läuft.
Aber versuchen Sie doch mal mit ihm zu reden, vielleicht ist es ihm sogar recht das Sie eher die Schlüssel abgeben.
Wenn er darauf eingeht sollten Sie aber auf einen Aufhebungsvertrag mit vorgezogener Kündigungsfrist bestehen damit nicht plötzlich doch noch eine Mietforderung kommt.
Gruß
ghost
schuenejoe
Möchte er nicht, denn sein Sohn wird erst im April einziehen - sonst fehlt ihm ja ein Monat Miete. Aufgrund seiner Kündigung ist das doch eigentlich sein Problem und nicht unseres. Die Frage ist somit eigentlich, ob er, obwohl er uns gekündigt hat, uns zur Zahlung zwingen kann, obwohl wir vorher die Wohnung räumen werden (denn wir zahlen ja bereits einen Monat 2 Mieten, da wir vor Ablauf der Frist glücklicherweise eine Wohnung finden konnten.) Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht, nur eine schriftliche Eigengedarfskündigung...
Susanne
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend notwendig, eine schriftliche Kündigung schon.
Falls Du nicht selbst ordentlich gekündigt hast, gilt die Kündigungsfrist nach der Eigenbedarfskündigung.
Ghostraider
Was meinste was dem das interessiert ob Du zwei oder wer weiß wieviel Mieten zahlst. Er hat eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen und wenn diese gültig ist hast Du bis zum bitteren Ende der Mietzeit oder der Kündigungsfrist Miete zu zahlen.
Im Grunde ist es doch so, das man auch mit etwas Überlegung es so drehen kann das man den neuen Mietvertrag so abschließt das man keine zwei Mieten zu zahlen hat.
Ich habe meine Mietverträge immer so abgeschlossen das sie aufeinander kamen nicht zusammen.
Gruß
ghost