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Peter_Paan hat diese Frage gestellt
Ist es rechtens, dass die Hausvervaltung/Vermieter, jährlich die Umlageverfahren, auf diverse Anwendungen ändern kann? Folgende Umlageverfahren gibt es: Miteigentumsanteil,Einheiten(+54% zum Miteigentumsanteil ),
Personenanzahl(+39% zum Miteigentumsanteil)

Das heißt im Klartext(Umlageverfahren nach Anwendungen):

2006:4mal Miteigentumsanteil,5mal Einheiten(je+54%),1mal Personenzahl(+39%)!
2007:10mal Miteigentumsanteil!
2008:5mal Miteigentumsanteil,4mal Einheiten(je+54%),1mal Personenzahl(+39%)!
2009:5mal Miteigentumsanteil,4mal Einheiten(je+54%),1mal Personenzahl(+39%)!

6 Kommentare zu „Frage zum Umlageverfahren, bei der Nebenkostenabrechnung.”

Balkonexperte Experte! 22.06.2010 14:57

Dieses Umlageverfahren mit Miteigentumsanteilen,etc. ist nur relevant bei Eigentumswohnungen, die nach dem WEG (Wohneigentumgesetz) abgerechnet werden. Für vermietete Eigentumswohnungen ist die Betriebskostenverordnung anzuwenden
http://nebenkosten-aktuell.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=29

Peter_Paan 22.06.2010 23:50

Hallo, was ich auf der Seite gefunden habe ist:
Wenn im Mietvertrag kein Umlageschlüssel(das ist wohl bei mir der Fall) für die Nebenkostenabrechnung vereinbart ist, muss die Verteilung nach dem Anteil der Wohnfläche erfolgen. Einzig Nebenkosten die im Verbrauch oder in der Verursachung erfasst werden, müssen entsprechend nach dem Verbrauch umgelegt werden. Wird also mit einer Wasseruhr der Kaltwasserverbrauch erfasst, kann dieser nicht über die Wohnfläche abrechnet werden, sondern muss nach dem jeweiligen Verbrauch der Mieter berechnet werden.
Das heißt also, es muß nach dem Miteigetumsanteil berechnet werden???
Ich frage mich trotz alle dem, wie um alles in der Welt die Hausverwaltung auf die Idee kommt, den Umlageschüssel jährlich zu verändern. Dafür gibt es nicht eine Grundlage!

Balkonexperte Experte! 23.06.2010 07:40

Hallo!!!

Sie sind Mieter und nicht Eigentümer der Wohnung. Ihr Vermieter, bzw. die Hausverwaltung, muss sich die Mühe machen, Ihren Anteil an den "kalten" Nebenkosten auf Quadratmeterbasis umzurechnen. Bei Heizung und Warmwasser wird ja eh nach Grundfläche/Verbrauch (30/70?)abgerechnet , richtig?

Und wenn die Hausverwaltung (im Auftrag der WEG) im monatlichen Wechsel die Anteile neu berechnet, ist das einzig und allein eine Sache zwischen den Eigentümern und hat Sie nicht zu tangieren.

Peter_Paan 23.06.2010 11:27

Hallo,
ja, Heizung und Warmwasser werden natürlich einzeln abgerechnet.
So, habe mit der Hausverwaltung telefoniert. Antwort ist, sie wären nicht zuständig. Das wäre Sache der Eigentümer, die dies hätten irgendwann, nach dem Kauf beschließen hätten müssen.
Danach mit Vermieter telefoniert, er könne sich das auch nicht erklären und Fehler würden jedem passieren(3Jahre lang?), liegt wohl an der "Hausverwaltung"(LOL). Ich sag nur Bananenrepublik!

Peter_Paan 23.06.2010 11:37

Der Vermieter hat mein "Anliegen" nun an die Hausverwaltung gemeldet und es wird "überprüft"(LOL, von der HV die angeblich nicht zuständig ist?)! OMG sind die blöd, ich frage mich was in denen Ihren Köpfen vorgeht.

Das versteh ich nicht ganz:
Und wenn die Hausverwaltung (im Auftrag der WEG) im monatlichen Wechsel die Anteile neu berechnet.
Soll das heißen, es wäre normal wenn der Umlageschlüssel häufig mal geändert wird?

Und noch zu dem:
Die Hausverwaltung, muss sich die Mühe machen, Ihren Anteil an den "kalten" Nebenkosten auf Quadratmeterbasis umzurechnen.
Soll heißen, ein anderer Umlageschlüssel ist nicht zulässig, wie bei mir nach: Miteigentumsanteil, Einheiten, Personenzahl?
Gruß, Danke!

Balkonexperte Experte! 23.06.2010 20:11

Für Sie ist die Wohnfläche bei fast allen Positionen die Basis, außer beim Fernsehkabelanschluss, falls vorhanden. Beim Wasser/Abwasser könnte auch nach Personen abgerechnet werden, wenn so im Mietvertrag vereinbart.

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