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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe Forumnutzer,

unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Mietvertrag fristlos kündigen. Seit Monaten werden Mietmängel , welche von der Vermietungsagentur anerkannt waaren, nicht behoben. Bei der mehrfachen Anzeige hatte ich Mietkürzung angezeigt aber nicht vollzogen. Kann ich das nachtrräglich tun. Ich habe wieder bei der Agentur die Abarbeitung der Mängel beanstandet.

In einem sehr unverschämten Schreiben bezichtigt mich die Agentur als "schwierige und arbeitsintensive" Mieterin, weil ich zugesagte Umsetzungen und Mängelbehebungen anmahne. Das Vertrauensverhältnis ist für mich gestört und Abhilfe wurde immer noch nicht erfüllt.
Kann ich mein Mietverhältnis fristlos kündigen, da die Vermietungsagentur offentsichtlich nicht an einer Klärung bereit ist. Kann ich nachträglich rückwirkend Miete kürzen.

Danke für eine Antwort.

Grüße
Stichwörter: kündigung + drignend + fristlose

1 Kommentar zu „Drignend Fristlose Kündigung”

Kaan 12.12.2013 22:44

Das ist leider von Fall zu Fall unterschiedlich und ich hoffe, dass es mit dem Vermieter klar geregelt werden kann. Ansonsten ist eine gerichtliche Auseinandersetzung ein Muss!

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