Gast
Meine Freundin ich und meine Tochter wohnen in unserer gemeinsamen 2Zimmer Wohnung.....Im Bad und in einigen Ecken des Wohnzimmers isst überall schwarzer Schimmel...Trotz anschreiben des Vermieter ist bis heute nichts passiert, so das wir schon mehrere Monate mit diesem Zustand leben. Was sich bei mir auf mein Astma auswirkt (wir immer schlimmer), und bei unserem Kind ist es so das es ständig Atemwegserkrankungen hat(starken Husten) <!-- s --><!-- s --> .... Wir haben uns nun eine neue Wohnung angeschaut und wollen in diese einziehen........ Da wir die Wohnung noch nicht gekündig haben wollen wir diese nun auf Grund des Schimmel fristlos kündigen........ <!-- s --><!-- s --> Kann mir jemand sagen wie ich die Kündigung schreiben muss (Gesetze und §). <!-- s --><!-- s --> Währe nett wenn mir einer helfen könnte .......unter meinen Daten findet ihr MSN- und Yahoonutzerdaten.......Gegen Mittag erreicht man mich immer--------------Danke im Vorraus[/quote:6b07d]#
Hallo ich habe das selbe problem den
Ich bin vor 3Jahren eingezogen und die wohnung war gestrichen weil der vormieter ein nessi war . und jetzt nach drei jahren kommen gelbe flecken an den wänden also schimmel über alll in der wohnung ich lüfte täglich aber leider jetzt habe ich aus Asthma und meine freundinn ist schwanger. Der hausverwalter denkt es sei von mir und alle anderen nachbarn sagen das es vom vormieter ist der hatte nämlich sehr viele möbel da gehabt wo man auch sieht das da was stand
würde mich freuen wenn wir uns zusammen setzen würden gruss Michael
Gast
und wie sieht es mit diesem Fall nun aus?
Michael-Hildesheim
und wie sieht es mit diesem Fall nun aus?[/quote:b1fad]
Also - der Sachverhalt stellt sich so da das wir nur die Möglichkeit haben uns an den Deutschen Mieterbund zu wenden- solltesst du KEIN Mitglied dort sein biete ich dir forlgendes an ich schreibe dir am Freitag die Sachen die uns der Mieterbund gesagt hat ich hoffe sie helfen dir weiter - der Mieterbund wird bei uns einen Gutachter bestellen so viel weiß ich schon.
Bis dann
Oliver Curd
Hallo,
trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit (Schimmelbildung ) dann kann er die Miete mindern, im Extremfall bis 100 % (LG Berlin MM 88,148 )
Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der mieter fristlos kündigen (LG Kassel WM 88, 109).
Als Druckmittel kann der Mieter , damit der Vermieter die Mängel beseitigt die Miete zurück behalten. ( AG München WM 87, 216 )