Gast hat diese Frage gestellt
N'Abend!
Seit geraumer Zeit bin ich auf der Suche nach den -angeblich existierenden- gesetzlichen Regelungen für ein Internat.
Konkret geht es um das Wohnen in einem Internat des Berufsförderungswerks.
Eben fiel mir das "Heimgesetz" in die Finger. Hier steht aber ausdrücklich im §1 (6) 3: "Dieses Gesetz gilt nicht[/b:97529] für Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke."
Kann mir jemand weiterhelfen??
Gruß
Ralph