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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne schon seit geraumer Zeit in einer Altbauwohnung. Es handelt sich bei dem bewohnten Objekt hierbei um ein Hotel das umfunktioniert wurde und aus Hotelzimmern Wohnungen wurden...

Die dünnen Wände waren schon immer da, aber bisher hatte ich es immer mit Nachbarn zu tun, bei denen ich über den Lärm hinweghören konnte.

Es ist nun ein neuer Nachbar eingezogen und mein Schlafzimmer liegt genau neben seinem Bad und es ist keine schöne Sache während des schlafens mitzubekommen, wie der andere gerade sein Geschäft erledigt...das plätschern hört sich oft so an, als säße derjenige im selben Raum...

Schaut der Nachbar unter mir einen Film (seine Wohnung erstreckt sich über zwei Etagen) dann bekomme ich das auch mit und durch seine dolby-sourround anlage wackeln bei mir regelrecht die Wände...

Als Höhepunkt hat er einen Hund, der anfängt loszuheulen, sobald er allein gelassen wird...Das begann heute morgen um 7.30 (eigentlich wollte ich mal auschlafen) und ging bis 9 uhr.

Andererseits habe ich auf der anderen Seite Nachbarn, ein älteres Pärchen, die es mir nicht erlauben die Anlage wirklich in normaler Zimmerlautstärke aufzudrehen...den Bass muss ich komplett rausnehmen...

Dies alles sind für mich Abstriche an der Lebensqualitat...


Habe mit der Suchfunktion keine Hilfe zu einem ähnlichen Thema finden können...

Daher meine Frage ob ich eine Mietminderung verlangen kann oder was ich sonst am besten tun kann??

Da ich der längste Mieter bin..Habe ich durch mein bisheriges Stillschweigen, diese Mängel akzeptiert?? Gibt es eine Frist??
Stichwörter: dünne + mietminderung + wände

1 Kommentar zu „Dünne Wände! Mietminderung?”

Der_Mario Experte!

Die Rechtsprechung sieht das so, dass ein Mieter sein Recht zur Minderung der Miete verliert, wenn er mehr als sechs Monate vorbehaltlos den vollen Betrag weiter zahlt.

Die meisten Gerichte sehen hellhörige Wände nicht als Mietminderungsgrund an, in besonderen Fällen billigten andere dem Mieter aber eine Mietminderung von 10 % zu.
Da solltest Du Dich am besten von Deinem örtlichen Mieterverein beraten lassen.

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