Gast hat diese Frage gestellt
Wir haben vor ca. 3 Wochen unsere jährliche Betriebs- und Wärmekostenabrechnung erhalten. Wir sollen nun für die Wärmeversorgung eine Nachzahlung von ca. 600 € leisten und die Miete wird monatlich um 55 € erhöht. Die Abrechnung wurde uns ohnen jede Erklärung zugeschickt. Ich habe mehrmals versucht die vermietende Wohngesellschaft telefonisch zu erreichen. Nach ca. einer Woche hatte ich endlich jemanden an der Strippe. Mir wurde erklärt, dass sich die Wohngesellschaft jahrelang verrechnet habe und die Heizkosten auch auf Wohnungen umgelegt wurden, die keine Zentralheizung (wie wir sie haben) besitzen. Diese Wohnungen wurden jetzt (wie gesagt ohne schriftliche Ankündigung) aus der Umlage rausgenommen, so dass sich die qm-Zahl auf die die Wärmekosten angerechnet werden halbiert hat. Die Wärmeversorgung wird bei uns auf einen ganzen Wohnblock mit verschiedenen Hausnummern umgelegt. Dazu kommt natürlich noch, dass die Kosten der Wärmeversorgung für den gesamten Wohnblock von ca. 48.000 € (in 2005) auf 62. 000 € (in 2006) angestiegen sind.
Ich wollte jetzt nur mal generell fragen, ob es eigentlich rechtlich in ordnung ist, dass mehrere Wohnhäuser mit jeweils vier bis sechs Mietparteien gemeinsam abgerechnet werden? Oder ob nicht jedes Haus einen Zähler für den Gasverbrauch haben muss, so dass der Verbrauch nur auf die Mietparteien eines Wohnhauses angerechnet werden? Wir sind leider nicht Mitglied im Mieterschutzbund und kennen uns auch wenig in der Materie aus. Vielleicht kann mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen?