Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich suche schon seit einiger Zeit nach Hinweisen im Internet wann und ob der Vermieter verpflichtet ist eine neue Duschkabine einzubauen.
Unsere Geschichte: wir wohnen seit 2,5 Jahren in der Wohnung. Unsere Vormieter waren nicht gerade sehr reinlich. Dadurch haben wir leichten Schimmel an der Duschkabine, den ich auch durch stundenlanges Geputze nicht ganz weg bekomme. Er breitet sich immer wieder frühlich aus. Das zweite ist, es handelt sich um eine Duschtür zum zur Seite schieben. Da lösen sich permanent die Schrauben, so dass die Tür hakt bzw. sich gar nicht mehr bewegen lässt. Der Vorschlag unseres Vermieters war, wir sollten die Schrauben doch einfach ankleben.
Wir hätten natürlich gern eine neue Duschkabine schon allein wegen des Schimmels. Er versucht nun aber erstmal eine neue Tür zu besorgen.
Ist er verpflichtet uns eine neue Duschkabine einzubauen???
Das nächste ist das Toilettenbecken. Dort hat sich unten ein rand aus Kalk und Urinstein gebildet. Der war schon da,, asl wir eingezogen sind. Ich bekomme ihn auch gar nicht weg. Der Vorschlag unseres Vermieters: ich soll das mit einem Schraubenzieher abkratzen. Mach ich aber damit nicht die Emailie kaputt, so dass sich da dann wieder so ein Rand bildet???
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!
LG Sina