Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen! Zwar betreffen meine Fragen erst einen im nächsten Jahr anstehenden Auszug, aber ich möchte Ärger vorbeugen und mich vorsichtshalber schon jetzt erkundigen.
Als unser 6-Familien-Haus 1994 gebaut wurde, haben unsere Vermieter Vorwerk-Teppiche in den Zimmern verlegen lassen.
Wir selbst sind 1997 hier eingezogen, der Mieter vor uns hatte im Wohnzimmer einen Versicherungsfall mit dem Teppich, diese wurde entfernt und wir erhielten die Nachricht von diesem Mieter, das wir uns einen neuen Teppich im Wert von 500,- DM raussuchen könnten.
Soviel hätten sie von der Versicherung für den Schadensfall erhalten!
Meine Frage: Da der Teppichboden, den wir verlegt haben, nach all den Jahren und durch zwei kleine Kinder Gebrauschsspuren aufweist und wahrscheinlich ausgetauscht wird, welche Ansprüche kann der Vermieter geltend machen?
Obwohl ich im Bad nach Benutzung der Dusche regelmäßig lüfte, haben sich trotzdem hinter den Silikonfugen kleine Schimmelpilzpunkte? gebildet.
Eine Freundin meinte mal zu mir, das solche Silikonfugen nach wenigen Jahren sowieso ausgetauscht gehören!
Meine Frage: Ist dem so und wie kann das vom Vermieter bei Auszug reklamiert werden?
Unsere Duschkabinen im Bad sieht nach nunmehr elfjähriger Benutzung auch nicht mehr sehr toll aus! Dazu muß man sagen, daß es sich um eine Kabine aus Kunststoff handelt, eine Seitenwand ist auf der Wanne aufgesetzt und auch da wurden alles mit Silikon verdichtet und trotzdem hat sich Feuchtigkeit hinter die Fugen gesetzt.
Nun hat sich auch noch ein Riss in einer der Türen dazugesellt, wahrscheinlich verursacht durch die Klinke der Badezimmertür!
Meine Frage: Müssen auch Duschkabinen nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, ähnlich wie Tepppiche??
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit solchen Problemen gesammelt und könnte mir antworten?!
Yv