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Hartz IV: Viele Fehler bei Wohnkosten
Mieterbund fordert konsequente Anwendung geltenden Rechts
(dmb) „Leistungen für Unterkunft und Heizung müssen für ALG-II-Bezieher in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gezahlt werden, soweit die Kosten angemessen sind. Die Gesetzesregelung ist insoweit eindeutig. Sie lässt keinen Raum für juristische Spitzfindigkeiten, finanzpolitische Erwägungen, und erst recht ist sie kein Spielball für Haushaltspolitiker“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin.
Rund 10 Wochen nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Regelung zeigt sich in der Praxis, dass die Fragen der Wohnkostenübernahme immer öfter Probleme mit sich bringen und zu Streit führen.
„Hier geht es um grundsätzliche Rechtsfehler und schematische Massen-Entscheidungen, bei denen Ermessensspielräume nicht genutzt bzw. offensichtlich gar nicht erkannt werden“, kritisierte der Mieterbund-Direktor. „Wir fordern deshalb, dass vor Ort geltende Rechtsgrundsätze konsequent angewendet werden“:
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Neben der Übernahme der Mietkosten in angemessenem Umfang müssen die „kalten“ Betriebskosten, zum Beispiel Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Hausversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung usw., in tatsächlicher Höhe gezahlt werden. Obergrenzen oder Höchstsätze darf es nicht geben. Der einzelne Mieter kann die Höhe der laufenden Betriebskosten in seinem Mietshaus kaum bzw. gar nicht beeinflussen.
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Eine Pauschalierung der Heizkosten ist unzulässig. Auch Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe gezahlt werden.
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Eventuelle Nachzahlungen, zum Beispiel für Abrechnungszeiträume 2004, müssen übernommen werden. Insbesondere aufgrund der drastisch gestiegenen Energiepreise ist im Jahr 2005 mit Nachforderungen des Vermieters aus Heizkostenabrechnungen zu rechnen. Diese Mehrkosten gehören zu den „tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft“.
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Sicherzustellen ist, dass auch künftig Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen genauso übernommen werden wie daraus abgeleitete Erhöhungen der monatlichen Vorauszahlungen.
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Bei der Entscheidung, ob und inwieweit Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen sind, muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Die schematische Bearbeitung der Wohnungsfragen führt zu teilweise absurden Ergebnissen. Umzugsaufforderungen wegen 10 Euro und weniger, ultimative Vorgaben mit unzumutbar kurzen Fristen verunsichern die Betroffenen völlig unnötig.
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: „Wir appellieren an Städte und Arbeitsagenturen, zusammen mit Wohnungsunternehmen und Mietervereinen vor Ort einvernehmliche, den Vorgaben des Gesetzes entsprechende Lösungen für die Betroffenen zu entwickeln. Zweifelhafte, rein schematische, juristisch letztlich nicht haltbare Entscheidungen führen zu sozialen Unerträglichkeiten und provozieren Gerichtsprozesse.“