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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
folgende Situation :

Herr X, alleinstehend, keine Kinder, zieht am 01.08.2006 in die Wohnung von Herrn Y. Er baut dort eine neue Küche ein etc. ... nun möchte der Sohn, mit seiner Verlobten, von Herrn Y ausziehen. Die Wohnung war beim damaligen Kauf für diesen Zweck gedacht. Herr Y will nun die Wohnung für Herr X auf Eigenbedarf kündigen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist ? Ich habe heute gehört, dass Herr X min. 1 Jahr in der Wohnung wohnen darf. Das hieße, dass max. am 01.05. gekündigt werden dürfte, bei einer 3 Monatsfrist.

Gruß,
Alexander
Stichwörter: eigenbedarf + anmelden

1 Kommentar zu „Eigenbedarf anmelden !”

Susanne Experte!

Herr Y hätte absehen müssen, wann der Eigenbedarf eintritt. Herr X sollte einen Anwalt aufsuchen, da Eigenbedarf nach weniger als einem Jahr Mietzeit natürlich nicht so hingenommen werden muss.

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