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Eigenbedarf für Schnarcher
Weil der Vermieter ein starker Schnarcher ist, muß ein Mieter aus Remagen jetzt seine Wohnung räumen.
Der Vermieter hatte die im gleichen Haus gelegene Zwei-Zimmerwohnung des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) begründete er die Kündigung damit, daß er seit eineinhalb Jahren unter chronischem Schnarchen leide, so daß seine Ehefrau ein eigenes Schlafzimmer brauche.
Das Amtsgericht Sinzig und das Landgericht Koblenz (14 S 216/9
gaben dem Vermieter und seiner Eigenbedarfsklage recht: Es sei nachvollziehbar und vernünftig, daß der Vermieter einen weiteren Raum zur Eigennutzung wünscht, in dem seine Frau getrennt von ihm schlafen kann. Die Ehefrau hatte überzeugend erklärt, daß sie aufgrund des Schnarchens nicht mehr im gemeinschaftlichen Schlafzimmer schlafen kann, sondern die Nächte auf der Couch im Wohnzimmer verbringt. Deshalb leide die Vermieter-Ehefrau an erheblichem Schlafmangel, der bereits zu gesundheitlichen Schwierigkeiten geführt habe.
Das Argument des Mieters, der Vermieter hätte schon bei Abschluß des Mietvertrages vor drei Jahren von seinen Schnarch-Problemen wissen müssen, überzeugte das Gericht nicht. Das Gericht erklärte, daß bei Abschluß des Mietvertrages der Vermieter offensichtlich noch die Hoffnung hatte, seine Probleme durch ärztliche Hilfe lösen zu können, dies sei durch ärztliche Atteste belegt