Bladder 21.08.2010 07:32
Wegen dieser 5 Tage wird niemand eine Räumungsklage anstreben oder Sie einfach auf die Straße setzen! Hier ist das Gespräch mit dem Vermieter im Vordergrund.
Da Sie als Mieter verpflichtet sind dem Vermieter einen Übergabetermin zu nennen, könnten Sie diesen Termin entsprechend vereinbaren.
Bei Eigenbedarf ist es regelmäßig so, dass zuerst Renoviert wird und somit ein Zeitpolster für den Nachbewohner gegeben ist.
Balkonexperte 21.08.2010 08:48
Wenn Sie wieder mal etwas im Internet schreiben wollen, sollten Sie zuvor Ihre Tastatur überprüfen. Es gilt als frech und unhöflich nur in GROSSBUCHSTABEN zu schreiben.