Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben vor kurzem erfahren, dass unser Vermieter das Haus, in dem wir wohnen (3-Familien) "umbauen" möchte. Wir gingen davon aus, dass es sich um Renovierungen, eventuell auch Modernisierungen (geplante Mieterhöhung?!) handeln könnte. Nur erfuhren wir zufällig im Plausch mit den Nachbarn, dass der vermieter allen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen und (angeblich) selbst in das zu einem 1-Familienhaus umgebaute gebäude einziehen (bzw. umziehen) möchte.

Nun die Fragen:

1) Ist das ein rechtmäßiger Grund für Eigenbedarf? Der vermieter besitzt noch mehr Häuser, aber an anderen Orten.
2) Kann uns der vermieter zwingen, früher als nach 6 Monaten (wir leben hier seit über 6 Jahren) auszuziehen?
3) Müssen wir hinnehmen, dass Umbaumaßnahmen um uns herum bzw. IN unserer Wohnung beginnen, während wir noch darin wohnen?

Meine Frau ist noch in der Ausbildung, ich bin arbeitslos. Einen Umzug können wir uns kaum leisten, nicht zuletzt, weil die Mieten um uns rum inzwischen erheblich teurer sind als die, die wir zahlen.

Viele Grüße
König
Stichwörter: umbau + eigenbedarf + kündigung

4 Kommentare zu „Eigenbedarf, Kündigung und Umbau...”

Susanne Experte!

Hallo Michael,

§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. [/quote:7c710]



Ob eine Eigenbedarfskündigung mit den genannten Gründen überhaupt möglich ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Dass Euch das Geld für einen Umzug fehlt wird wohl kein Umstand sein, der sich auf eine Härtefallregelung berufen könnte.
Sollte eine Kündigung eintreffen, kann man genaueres sagen. Wenn Du einen Anwalt brauchst, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen!

Michael König

Hallo Susanne,

danke für die Antworten. Aber innerhalb unserer Wohnung darf noch nicht umgebaut werden, während wir drin sind, oder? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Und kann man eigenltich bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf mit 6-Monats-Frist auch schon vorher ausziehen, wenn man vorher etwas gutes findet?

Liebe Grüße
Michael König

hh Profi

Du kannst auch dann, wenn Du bereits eine Eigenbedarfskündigung vom Vermieter erhalten hast, selbst mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Außerdem kannst Du Dich mit dem Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag einigen, in dem eine noch kürzere Frist vorgesehen ist.

Umbauten zu einem Einfamilienhaus, die also keine Instandsetzung oder Modernisierung der Mietwohnung sind, dürfen erst nach Deinem Auszug erfolgen.

Ob hier eine Eigenbedarfskündigung möglich ist, kann aufgrund der bisherigen Angaben nicht beurteilt werden. Da spielt auch die bisherige Wohnsituation des Vermieters, sowie sein Wohnbedarf eine wichtige Rolle.

Michael König

Danke für die Antworten!

<!-- s :D --><!-- s :D -->
König

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.