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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts.
Und zwar bin ich Vermieter und im Mietvertrag ist eine Kaution von 3 Monatsmieten vereinbart!

Der Mieter jedoch, hat diese bis jetzt (13 Monate vergangen) nicht bezahlt! Er begründet dies damit, dass er Renovierungen durchgeführt hat, die er jedoch von sich aus ohne mein Wissen durchgeführt hat, und im Vertrag steht, dass er solche Arbeiten ohne Rücksprache slebst tragen muss.

Ich habe gehört, dass dieser Vertragsbruch zur sofortigen Vertragsauflösung führen kann.

Daher meine Frage, stimmt das? Bzw. wie sicher ist es denn, wenn ich jetzt anfange zu klagen, dass der Mieter der Haus verlassen muss?
(Ja, ein Jahr und nur Ärger)

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!
Gruß
Jürgen
Stichwörter: kautionsfrage

3 Kommentare zu „Kautionsfrage”

fin Experte!

Wenn die Kaution mietvertraglich vereinbart wurde, so schuldet Ihnen diese der Miete das gesamte Mietverhältnis lang. Sie können also während des gesamten Mietverhältnisses die Kaution noch einfordern. Die erste Rate der Kaution (er kann diese auch in 3 Raten zahlen) wird i.d.R. bereits mit der ersten Mietzahlung fällig.
Mit Renovierungen, die der Mieter tätigt, hat die Kaution überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil - gerade wenn ein Mieter nicht fachgerecht renoviert müssen Sie als Vermieter am Ende das wieder geradebiegen. Und dazu ist eine Kaution da. Also die Kaution weiter einfordern und notfalls mit einem Anwaltsschreiben wenn der Mieter uneinsichtig ist.
Selbstverständlich muß er Änderungen oder Renovierungen, die er selbst ohne Absprache mit Ihnen tätigt, auch selbst finanzieren. Er ist ja mietvertraglich nicht dazu verpflichtet worden, oder?
Leider ist das was Sie schreiben heutzutage Vermieteralltag und besonders schwer mit Mietern die Ihre Rechte und Pflichten nicht kennen oder nicht kennen wollen.

JürgenB

Ja nur leider befürcht eich ja, dass der Mieter mir die Kaution weiterhin nicht geben wird, und am Ende des Mietverhältnisses (Befristet auf 5 Jahre) habe ich Angst davor, das das Haus eben vollkommen heruntergekommen ist, sodass alles an mir hängen bleibt!

Wie sicher stehen denn die Chancen, druch einen Anwalt die Kaution zu bekommen, bzw. wenn ich die Kaution weiterhin nicht erhalte wie sicher ist es vorzeitig das MIetverhältnis zu beeneden?

fin Experte!

Die Chancen stehen gut durch ein Anwaltsschreiben die Kaution zu erhalten, denn das macht mehr Eindruck. Daher sind diese Kosten, die man für den Anwalt ausgibt, noch zu verschmerzen. Natürlich kann sich ein Mieter auch danach hartnäckig stellen und nichts zahlen. Dann muß eine Klage auf Zahlung der Kaution bei Gericht gestellt werden.
Wenn die Kautionszahlung klipp und klar im Mietvertrag geregelt wurde, bekommen Sie hier auf jeden Fall Recht. Das Verfahren müßte dann der Mieter tragen. Ein Anwalt wird dem Mieter dies aber in einem Schreiben schon androhen, womit sich ein Mieter die Sache überlegen wird.

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