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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Liebe Forum Mitglieder

Ich hoffe, dass mir jemand hier helfen kann.

Folgende Situation.

Vor ca. 4 Jahren haben meine Familie (3 Kinder 5,5,8, meine Frau und ich) ein Haus mit großem Garten gemietet. Wir haben das Haus über einen Makler bekommen und neben der Kaution natürlich auch Provision an den Makler bezahlt.

Nun möchte der Vermieter das Haus verkaufen und hat auch schon wieder einen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragt und morgen Abend kommen auch schon die ersten Interessenten. Hätte ich vor vier Jahren gewusst, dass wir schon sobald wieder raus müssen hätte ich das Haus gar nicht erst gemietet. Durch einen erneuten Umzug entstehen ja auch wieder hohe Kosten, welche für mich zur Zeit eine zu hohe Belastung sind. Vor 2 Jahren habe ich mich selbstständig gemacht, ich arbeite von zuhause in einem kleinen Büro, das kleine Unternehmen fängt nun langsam (die Betonung liegt auf langsam) an zu laufen, meine Kunden wissen wo ich wohne und wie sie mich erreichen können. Das lässt sich ja noch regeln in dem Kunden angeschrieben werden.

Das Problem ist aber eine vergleichbare Wohnung mit Garten und Tierhaltung zu finden wir durchforsten jeden Tag das Internet und die Regionalzeitungen aber nicht welches annähernd an dieses Haus mit Garten heran kommt. Ich benötige auch dringend einen DSL Zugang für meine Firma dieser ist für mein Unternehmen lebenswichtig, sonst kann ich gleich dicht machen.

Die Kosten, die entstehen wie Maklerprovision, doppelte Miete während der Übergangsphase, Kaution Umzugskosten.

Laut Mietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sollten nun die Interessenten zuschlagen, weiß ich gar nicht wie ich so schnell eine Lösung finden soll.

Besteht die Möglichkeit die Kündigung heraus zuzögern und wie sieht es mit der Provision aus, welche ich vor 4 Jahren an den Makler gezahlt habe.

Kann ich irgendwelche Kosten, welche mir durch den anstehenden Wohnungswechsel entstehen irgendwem (Vermieter oder Käufer) geltend machen oder muss ich das so hinnehmen als Pech gehabt.

3 Kommentare zu „Eigenbedarfskündigung nach Verkauf”

Susanne Experte!

Die Gefahr einer Kündigung auf Eigenbedarf besteht immer, es sei denn, man wohnt in einer Genossenschaftswohnung oder ähnlichem.
Man kann hier also bei Niemanden einen Schaden geltend machen!

Es wäre allerdings zu hoffen, dass der neue Eigentümer das Haus zur Kapitalanlage kauft. Tut er das nicht, kann er erst auf Eigenbedarf kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Da offensichtlich noch nicht einmal ein Käufer gefunden ist, regst Du Dich über ungelegte Eier auf!

Provision: der Makler hat das Recht auf die Provision, sobald es zum Abschluss des MV kommt, und das ist es ja. Aber auch der Makler haftet nicht.
Beim nächsten Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung für ggf 10 Jahre ausschliessen, falls der VM das mitmacht.

Omega

Hallo Susanne,

Danke für Deine Antwort.

Da offensichtlich noch nicht einmal ein Käufer gefunden ist, regst Du Dich über ungelegte Eier auf! [/quote:238c7]

Aufregen ist vielleicht nicht das richtige Wort, wohl eher Angst. Es hängt ja auch meine Existenz daran. Ich bin ja auch auf der Suche nach einem geeigneten Objekt. Nur ist in unserer Gegend zur Zeit nichts angemessnenes zu finden. Welche Möglichkeiten habe ich denn wenn ich in dem Zeitraum nichts finde, muss ich dann auf die Straße ?

Sollte der Interessent nun zusagen bleiben mir vielleicht nur noch 6 Monate wenn ich davon ausgehe, dass es bis zur Eintragung ins Grundbuchamt bis 3 Monate dauert + Anschließend 3 Monate Kündigungsfrist.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Susanne Experte!

Falls tatsächlich eine Kündigung kommen sollte, muss man wohl mal mit dem neuen Eigentümer sprechen. Deine Problematik ist ja darstellbar und sicher auch für einen anderen Eigentümer verständlich.
Aber das Problem hast Du doch erst bei Eintreffen der Kündigung!
Ein vermietetes Haus verkauft sich auch nicht so leicht, wenn der Käufer selbst einziehen will.

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