Susanne
Die Gefahr einer Kündigung auf Eigenbedarf besteht immer, es sei denn, man wohnt in einer Genossenschaftswohnung oder ähnlichem.
Man kann hier also bei Niemanden einen Schaden geltend machen!
Es wäre allerdings zu hoffen, dass der neue Eigentümer das Haus zur Kapitalanlage kauft. Tut er das nicht, kann er erst auf Eigenbedarf kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Da offensichtlich noch nicht einmal ein Käufer gefunden ist, regst Du Dich über ungelegte Eier auf!
Provision: der Makler hat das Recht auf die Provision, sobald es zum Abschluss des MV kommt, und das ist es ja. Aber auch der Makler haftet nicht.
Beim nächsten Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung für ggf 10 Jahre ausschliessen, falls der VM das mitmacht.
Omega
Hallo Susanne,
Danke für Deine Antwort.
Da offensichtlich noch nicht einmal ein Käufer gefunden ist, regst Du Dich über ungelegte Eier auf! [/quote:238c7]
Aufregen ist vielleicht nicht das richtige Wort, wohl eher Angst. Es hängt ja auch meine Existenz daran. Ich bin ja auch auf der Suche nach einem geeigneten Objekt. Nur ist in unserer Gegend zur Zeit nichts angemessnenes zu finden. Welche Möglichkeiten habe ich denn wenn ich in dem Zeitraum nichts finde, muss ich dann auf die Straße ?
Sollte der Interessent nun zusagen bleiben mir vielleicht nur noch 6 Monate wenn ich davon ausgehe, dass es bis zur Eintragung ins Grundbuchamt bis 3 Monate dauert + Anschließend 3 Monate Kündigungsfrist.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Susanne
Falls tatsächlich eine Kündigung kommen sollte, muss man wohl mal mit dem neuen Eigentümer sprechen. Deine Problematik ist ja darstellbar und sicher auch für einen anderen Eigentümer verständlich.
Aber das Problem hast Du doch erst bei Eintreffen der Kündigung!
Ein vermietetes Haus verkauft sich auch nicht so leicht, wenn der Käufer selbst einziehen will.