Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Leser,
ich erweitere nach Absprache mit unserer Vermieterin gerade unsere Altbauwohnung um 1 Zimmer. Dieses Zimmer wurde von der Wohnung vor ca. 30 Jahren abgetrennt, ist in entsprechendem Zustand (30 Jahre nichts gemacht) und ich saniere nun von Grund auf: Tapete ab, Putz, Holzboden, Türrahmen, Tür wieder einsetzen usw. . Die Mehr-Miete wird 80 Euro betragen, sobald das Zimmer bezugsfertig ist. Meine Aufwendungen (Material + Eigenleistung) werden so lange mit den 80,- verrechnet, bis diese ausgeglichen sind.
Frage:
Welchen Stundenverrechnungssatz kann ich für meine Arbeitsleistung annehmen?