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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leser,

ich erweitere nach Absprache mit unserer Vermieterin gerade unsere Altbauwohnung um 1 Zimmer. Dieses Zimmer wurde von der Wohnung vor ca. 30 Jahren abgetrennt, ist in entsprechendem Zustand (30 Jahre nichts gemacht) und ich saniere nun von Grund auf: Tapete ab, Putz, Holzboden, Türrahmen, Tür wieder einsetzen usw. . Die Mehr-Miete wird 80 Euro betragen, sobald das Zimmer bezugsfertig ist. Meine Aufwendungen (Material + Eigenleistung) werden so lange mit den 80,- verrechnet, bis diese ausgeglichen sind.

Frage:
Welchen Stundenverrechnungssatz kann ich für meine Arbeitsleistung annehmen?

1 Kommentar zu „Eigenleistung: Welchen Stundenverrechnungssatz ansetzen.”

capo Experte!

Welche Ausbildung ist denn vorhanden. Für einen Stundenlohn und der entsprechenden Leistung nach VOB (Gewährleistung) kommt es auf das Gewerk an <!-- s :D --><!-- s :D -->
Aber eigentlich 20€, ist aber selten rechtl haltbar, da keine Rechnung gestellt werden kann.

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