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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
mein Vermieter möchte seine Eigentumswohnung verkaufen und ein Interessent der die Wohnung sicherlich kaufen wird möchte die Miete direkt erhöhen. Darf er das rechtlich gesehen und wieviel? Ich zahle 240 Euro kaltmiete nun möchte er sie auf 300 Euro erhöhen.
Bitte um eure Hilfe danke im vorraus!!!
Stichwörter: mieterhöhung + neuen + vermieter

1 Kommentar zu „Mieterhöhung nach neuen Vermieter”

Susanne Experte!

Lese dazu § 557 BGB und folgende:

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1. der neue Eigentümer kann erst die Miete erhöhen, wenn er im Grundbuch steht
2. auch für ihn gilt die Kappungsgrenze von 20%, demnach ist eine Erhöhung von höchstens 48.-€ möglich, abhängig vom Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung.
3. er muss die Erhöhung begründen (lese dazu § 558a BGB)
4. du musst entweder der Erhöhung zustimmen oder widersprechen. Stimmst Du nicht zu, muss der VM auf Deine Zustimmung klagen. Dann beurteilt ein Gericht, ob die Erhöhung rechtens ist. Wird hier zu Deinem Nachteil entschieden, muss Du ggf. auch nachzahlen.
5. für eine Begründung gegen den Widerspruch suchst Du Dir besser einen Ra für Mietrecht.

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