Susanne
Lese dazu § 557 BGB und folgende:
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1. der neue Eigentümer kann erst die Miete erhöhen, wenn er im Grundbuch steht
2. auch für ihn gilt die Kappungsgrenze von 20%, demnach ist eine Erhöhung von höchstens 48.-€ möglich, abhängig vom Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung.
3. er muss die Erhöhung begründen (lese dazu § 558a BGB)
4. du musst entweder der Erhöhung zustimmen oder widersprechen. Stimmst Du nicht zu, muss der VM auf Deine Zustimmung klagen. Dann beurteilt ein Gericht, ob die Erhöhung rechtens ist. Wird hier zu Deinem Nachteil entschieden, muss Du ggf. auch nachzahlen.
5. für eine Begründung gegen den Widerspruch suchst Du Dir besser einen Ra für Mietrecht.