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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.
Ich stehe vor folgendem Problem:
Vertraglich ist meine WG so aufgestellt, dass es einen Dachvertrag gibt, den beide Mieter unterschreiben und zwei "darunter hängende" Mietverträge für die zwei Bewohner der WG. Letzlich mietet jeder sein Zimmer zzgl. der Hälfte der Küche, des Bades, des Flures etc.
Ich wohne seit 6 Jahren in der WG und habe mittlerweile den vierten Mitbewohner neben mir. Übergabeprotokolle beim Mitbewohnerwechsel wurden nie angefertigt.
Meine "Wohnungs"übergabe bezog sich damals - rein vom Ablauf her - nur auf mein Zimmer. Übergabe eines weiß gestrichenen Zimmers. Die (Hälfte der ) anderen Räume wurden nicht weiter übergeben.
Ebenso lief es, als ich wohnen blieb und meine Mitbewohner wechselten.
Es wurde immer nur das eine Zimmer des ausziehenden MiBewohners - weiß gestrichen - übergeben. Nie wurde etwas zu den gemeinschaftsräumen gesagt oder darauf aufmerksam gemacht, dass bspw. die Küche von mir und dem Ausziehenden renoviert werden müsste.
Mit anderen Worten: Seit 6 Jahren hat der Vermieter nie vom ausziehenden Mitbewohner (und mir) verlangt, die gemeinschaftlichen Räume quasi zur Hälfte zu renovieren.
Jetzt aber - wo ich ausziehen werde, verlangt er von mir die Renovierung der 1/2 der Wohnung. Dass heißt, dass ich im Grunde für meine bisherigen MiWos bluten soll, die immer schön ihre Mietsicherheit zurück bekommen haben.
Fair und gerecht wäre es ja gewesen, wenn der Vermeiter bei jedem Auszug gesagt hätte, dass wir einen Gemeinschaftsraum zu renovieren haben.
Kennt jemand diese Situation? Weiß jemand, wie das rechtlich zu beurteilen ist?
Über Infos freue ich mich!
Grüße
Thorge

2 Kommentare zu „Wohnungsübergabe Wohngemeinschaft”

Gast Experte!

Hi,

Sie haben die gesamte Wohnung gemietet und dann die einzelnen Zimmer untervermietet???

Wenn dies der Fall ist, dann sind Sie auch für die Renovierung (Schöheitsreparatur) der ganzen Wohnung verantwortlich.

TCJ

Hallo.
Nein, ich bin nicht Hauptmieter.
Es gibt einen Dachvertrag vom Vermieter, der von beiden Mietern (mir und meinem jeweiligen MiWo) unterschrieben worden ist.
Dann gibt es nochmal einzelne Unterverträge vom Vermieter, die für jeden Mieter von uns beiden individuell bspw. die Miethöhe beinhaltet.
kannst Du damit etwas anfangen?
Gruß
Thorge

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