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Nicht Geiz habe sie zum Gericht getrieben, versichern die Kläger. Sondern? Der Lärm, den die spielenden Kinder machen? Keineswegs. Denn einer verbringt die meiste Zeit ohnehin weit weg an der Nordsee, ein anderer wohnt ganz am anderen Ende der Siedlung. Dann vielleicht die Tatsache, dass alle drei Rentner sind und keine spielenden Kinder mehr haben? Weit gefehlt. „Wir lassen uns nicht vorwerfen, kinderfeindlich zu sein“, stellte eine Klägerin klar. „Uns geht es ums Prinzip.“ <br />
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Die Prinzipienfrage beschäftigt inzwischen das Landgericht Wuppertal – der Gütevorschlag des Amtsrichters, Schaukel und Wippe zu entfernen, aber die Wackelpferdchen zu dulden, stieß bei den Rentnern auf taube Ohren. <br />
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Der Umgang deutscher Wohnungseigentümer untereinander ist frostig. Beständig ziehen Miteigentümer gegen andere Mitglieder der Gemeinschaft vor Gericht – rund 30 000-mal pro Jahr, 80 Fälle jeden Tag. Und es werden immer mehr: „Die Zahl der Prozesse nimmt stark zu“, sagt Rechtsanwalt Egbert Kümmel von der Berliner Kanzlei Schultz & Seldeneck. <br />
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Streitpunkte gibt es jede Menge. Viele Eigentümergemeinschaften machen in ihrer Regelungswut deutschen Beamten alle Ehre: Da stehen in Satzungen starre Vorschriften über das Format der Fußmatten bis zur Farbe der Blumen auf dem Balkon. Wenn eifrige Miteigentümer auf Verstöße gegen solche Regeln lauern, sind Prozesse programmiert. „Das Wohneigentumsrecht ist für Querulanten und Rechthaber ein wunderbares Betätigungsfeld“, sagt Anwalt Rüdiger Fritsch von der Kanzlei Krall, Kalkum & Partner. Oft werde um Cent-Beträge jahrelang prozessiert. „Solche Fälle habe ich jede Woche.“ <br />