fin
Besuchszeit wird so ca. 6 Wochen lang als dieses angesehen. Bei längerem Aufenthalt sollte der Mieter mehr an Nebenkosten zahlen.
Ein Problem stellt das heutzutage aber nur noch in Wohnungen dar, wo keine eigenen Wasserzähler vorhanden sind, bzw. einige Posten noch nach Personenzahl im Haushalt berechnet werden.
Dann müssen andere Mieter im Haus die Mehrkosten mitbezahlen.
Serenity
Herzlichen Dank soweit für die erste Antwort.
Ein eigener Wasserzähler ist im Bad installiert.
Hat jemand die genauen gesetzlichen Bestimmungen zum Dauer eines Besuchs?
ca. 6 Wochen ist mir zu ungenau. Ich brauche ein klares Gegenargument meiner Vermieterin gegenüber.
Besten Dank,
Bea
fin
Hier gibt es keine genauen gesetzlich festgelegten Zeiten. Im Mietrecht wird
eine Zeit bis zu 6 Wochen von den meisten Gerichten und den bestehenden Urteilen noch als Besuchszeit angesehen. Alles was darüber hinaus geht, wäre kein Besuch mehr, sondern ein Mitbewohner auf Zeit, der mit die Wohnung abwohnt und Nebenkosten verursacht (Wasserverbrauch, Müll, Strom etc.)
Serenity
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. <!-- s --><!-- s -->