kleiner_stern 10.01.2009 10:06
Hallöchen, ist doch logisch das dein Verbrauch von zwei Jahren nachberechnet wird. Damit du dann auf dem aktuellen Stand bist. Die Pauschale ist meistens 50 zu 50 da es ja extrem Sparer wie dich gibt und die Mieter um dich herum mit heizen, weil eine ungeheizte Wohnung Wärme aus den Nachbarwohnungen entzieht. Es kann auch sein das deine Heizkosten zu gering angesetzt sind weil insgesamt erscheint die Wohnung ja dann preiswerter. Kannst dich ja mal bei den Nachbarn ganz nett informieren wie hoch die Heizkosten für eine vergleichbare Wohnung sind. Ansonsten fange schon mal an Geld zu sparen weil diesen Winter wird wohl fast jeder nachzahlen. Gruß kleiner_stern
mRofsimpsOn 10.01.2009 15:07
Also hab ich das richtig verstanden:
Dieses Jahr bezahl ich irgendnen Betrag der keinen Bezug hat ... und nächstes Jahr bezahl ich dann den Verbrauch von letztem und vorletztem Jahr?
Kann ich das irgendwas dagegen machen. Ich mein das kann ja nicht angehen, dass ich nicht nur einmal mehr nezahle als nötig, sondern dann eben nächsten Jahr das zweite Mal. Ich hab mich ja nu nicht falsch verhalten, als das man das als Strafe sehen könnte.
Gibts da Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleuten?
mRofsimpsOn 10.01.2009 15:07
Also hab ich das richtig verstanden:
Dieses Jahr bezahl ich irgendnen Betrag der keinen Bezug hat ... und nächstes Jahr bezahl ich dann den Verbrauch von letztem und vorletztem Jahr?
Kann ich das irgendwas dagegen machen. Ich mein das kann ja nicht angehen, dass ich nicht nur einmal mehr nezahle als nötig, sondern dann eben nächsten Jahr das zweite Mal. Ich hab mich ja nu nicht falsch verhalten, als das man das als Strafe sehen könnte.
Gibts da Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleuten?
kleiner_stern 10.01.2009 19:23
Du zahlst doch monatlich eine Heizungspauschale oder nicht?
Bei der jährlichen Abrechnung wird der tatsächliche Verbrauch mit deinen vorab schon gezahlten Pauschalen verrechnet.
War deine Pauschale zu gering angesetzt musst du nachzahlen und wirst höher eingestuft. Da in deinem Fall das zwei Jahre nicht berechnet wurde musst du nicht doppelt zahlen, sollten deine Heizkosten aber zu gering eingestuft worden sein kann die Nachzahlung aber auch höher ausfallen.
Wie hoch war denn dein monatlicher Abschlag für die Heizung?
Wie gesagt frage einen Nachbarn der eine gleiche Wohnung hat wie deine, dann kannst du vergleichen oder auch was für den einen Widerspruch verwenden, den du immer machen kannst.
Susanne 11.01.2009 22:51
Liebe Leute,
bitte die Fachtermini richtig einsetzen:
Pauschale heisst, dass damit alle Kosten abgedeckt sind und KEINE ABRECHNUNG statt findet.
Die monatliche Zahlung mit jährlicher Abrechnung heisst Vorauszahlung bzw. Heizkostenvorauszahlung in diesem Fall.
Also, lieber Student, mal im Mietvertrag nachschauen: bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Es ergibt sich keine Nachzahlung und auch kein Guthaben!
Lieber kleiner Stern:
Schreib doch bitte nur dann Antworten, wenn Du auch Ahnung hast. Dein 2. Satz im letzten Posting ist absoluter Schwachsinn !!!