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mRofsimpsOn hat diese Frage gestellt
Hallo.
Folgendes:
Ich habe vor ner Woche meine Betriebskostenabrechnung gesehen. Ich muss rund 150€ Nachzahlen für die Heizung. Nun ist es aber so, dass ich fast garnicht heize. 4 Monate bin ich eh nicht in der Wohnung und auch sonst bin ich fast nur zum schlafen zu Hause (Student).
Die Wohnung ist 28qm groß.
Ich muss deshalb nachzahlen, weil mir ne Pauschale berechnet wird. Letztes Jahr als abgelesen werden sollte, war ich nicht da. Das hab ich auch vorher der Firma mitgeteilt. Die meinten, dann, sie melden sich, wenn ein neuer Termin feststeht. Es hat sich aber niemand gemeldet.
Ich hab dann beim Vermieter angerufen. Aber die stellen auf Stur. Meinten, dass ein Aushang gemacht wurde oder etwas im Breifkasten lag. Aber davon hab ich nichts mitbekommen. Im Breifkasten lag deifinitiv nichts. Das mit dem Aushang ist auch so eine Sache, da es keinen festen Ort gibt, wo Aushänge gemacht werden.

Jetzt ist meine Frage. Es ist doch technisch möglich meinen Verbrauch der letzten zwei Jahre (also seit der letzten Ablesung vor zwei Jahren) nachzuvollziehen. An der Heizung befinden sich diese Verdunster (Röhrchen mit Flüssigkeit).
Dann hab ich noch ein Problem: Wenn die Firma jetzt demnächst wieder abliest und aufschreibt, dann schreiben die doch den Verbrauch der letzten zwei Jahre auf. Das heisst ich zahle bei der nächsten Abrechnung in einem Jahr für den Verbrauch der letzten zwei Jahre. Oder wie soll ich das verstehen.

Kann ich irgendetwas dagegen machen. Ich seh nicht ein, warum ich etwas zahlen soll, was ich nicht verbraucht habe.
Stichwörter: abrechnung + heizkosten + heizung

5 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung..irgendwie ungerecht”

kleiner_stern 10.01.2009 10:06

Hallöchen, ist doch logisch das dein Verbrauch von zwei Jahren nachberechnet wird. Damit du dann auf dem aktuellen Stand bist. Die Pauschale ist meistens 50 zu 50 da es ja extrem Sparer wie dich gibt und die Mieter um dich herum mit heizen, weil eine ungeheizte Wohnung Wärme aus den Nachbarwohnungen entzieht. Es kann auch sein das deine Heizkosten zu gering angesetzt sind weil insgesamt erscheint die Wohnung ja dann preiswerter. Kannst dich ja mal bei den Nachbarn ganz nett informieren wie hoch die Heizkosten für eine vergleichbare Wohnung sind. Ansonsten fange schon mal an Geld zu sparen weil diesen Winter wird wohl fast jeder nachzahlen. Gruß kleiner_stern

mRofsimpsOn 10.01.2009 15:07

Also hab ich das richtig verstanden:
Dieses Jahr bezahl ich irgendnen Betrag der keinen Bezug hat ... und nächstes Jahr bezahl ich dann den Verbrauch von letztem und vorletztem Jahr?

Kann ich das irgendwas dagegen machen. Ich mein das kann ja nicht angehen, dass ich nicht nur einmal mehr nezahle als nötig, sondern dann eben nächsten Jahr das zweite Mal. Ich hab mich ja nu nicht falsch verhalten, als das man das als Strafe sehen könnte.

Gibts da Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleuten?

mRofsimpsOn 10.01.2009 15:07

Also hab ich das richtig verstanden:
Dieses Jahr bezahl ich irgendnen Betrag der keinen Bezug hat ... und nächstes Jahr bezahl ich dann den Verbrauch von letztem und vorletztem Jahr?

Kann ich das irgendwas dagegen machen. Ich mein das kann ja nicht angehen, dass ich nicht nur einmal mehr nezahle als nötig, sondern dann eben nächsten Jahr das zweite Mal. Ich hab mich ja nu nicht falsch verhalten, als das man das als Strafe sehen könnte.

Gibts da Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleuten?

kleiner_stern 10.01.2009 19:23

Du zahlst doch monatlich eine Heizungspauschale oder nicht?
Bei der jährlichen Abrechnung wird der tatsächliche Verbrauch mit deinen vorab schon gezahlten Pauschalen verrechnet.
War deine Pauschale zu gering angesetzt musst du nachzahlen und wirst höher eingestuft. Da in deinem Fall das zwei Jahre nicht berechnet wurde musst du nicht doppelt zahlen, sollten deine Heizkosten aber zu gering eingestuft worden sein kann die Nachzahlung aber auch höher ausfallen.
Wie hoch war denn dein monatlicher Abschlag für die Heizung?
Wie gesagt frage einen Nachbarn der eine gleiche Wohnung hat wie deine, dann kannst du vergleichen oder auch was für den einen Widerspruch verwenden, den du immer machen kannst.

Susanne Experte! 11.01.2009 22:51

Liebe Leute,

bitte die Fachtermini richtig einsetzen:
Pauschale heisst, dass damit alle Kosten abgedeckt sind und KEINE ABRECHNUNG statt findet.
Die monatliche Zahlung mit jährlicher Abrechnung heisst Vorauszahlung bzw. Heizkostenvorauszahlung in diesem Fall.

Also, lieber Student, mal im Mietvertrag nachschauen: bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Es ergibt sich keine Nachzahlung und auch kein Guthaben!

Lieber kleiner Stern:
Schreib doch bitte nur dann Antworten, wenn Du auch Ahnung hast. Dein 2. Satz im letzten Posting ist absoluter Schwachsinn !!!

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