Ghostraider
Da die Gespräche nicht fruchten würde ich ein Lärmprotokoll führen, wobei Sie dies nur für die Zeit zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 20 und 7 Uhr (kann sich auch um die eine oder andere Stunde je nachdem welches Bundesland es ist verschieben, oder wenn die Hausordnung was anderes vorschreibt.)anwenden können.
In der übrigen Zeit kann man, erst recht nicht Kinderlärm, beanstanden, auch nicht wenn Sie nur Nachtdienst ausüben.
Dieses Protokoll legen Sie dem Brief bei welchen Sie an den Vermieter schreiben um sich über diesen Lärm zu beklagen.
Dieser muss für Abhilfe sorgen und notfalls sogar (wenn berechtigt) den Verursacher kündigen.
Gruß
ghost