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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Muss ich den Einbau neuer Funk-Wärmemengenmessgeräte an meinen Heizkörpern dulden? Immerhin habe ich ja funktionstüchtige Messgeräte an meinen Heizkörpern installiert. Auch die Wasseruhren sollen ausgetauscht werden gegen neue, funkablesbare Geräte mit der Begründung, sie würden irgendwann ungenau gehen. Das ist schon richtig, aber die sind ja erst 2004 neu eigebaut worden.

Begründet wird die Maßnahme insgesamt mit Phrasen wie:
- einfache und nachvollziehbare Ablesung
- keine Anwesenheitspflicht
- keine Terminprobleme oder daraus resultierende Schätzungen
- keine Kosten für Zwischenablesungen
- keine Fehler durch falsches Ablesen usw.

Ich muss allerdings die Mietkosten für diese Teile selber zahlen, was sich auf die stolze Jahressumme von 77,04 € läppert. Der Ableser war erst kürzlich da (für das manuelle Ablesen) und hat exakt 4 Miunten in meiner Wohnung verbracht. In meinem Haus wohnen 29 Mietparteien, und die sind in höchstens 3 Stunden von einem einzelnen Mann kontrolliert. Ich finde, die Mehrkosten stehen mit dem Stundenlohn des Mannes in keinem Verhältnis, wenn man die Gerätemiete für alle Mieter aufsummiert. Soll der Ableser doch weiter ablesen kommen, ich habe jedenfalls kein Problem damit.

Ablesefehler gab es auch noch nie, ich habe immer mitkontrolliert. Auch über Terminschwierigkeiten kann ich nicht klagen, da es wohl kein Problem sein sollte, 5 Miunten für diesen Ablesevorgang zu erübrigen.
Als würde ich gern wissen, ob ich den Einbau / diese Moderniserung tragen und dulden muss oder nicht.

Vielen Dank im Voraus!!!

Gruß Tobi

1 Kommentar zu „Einbau neuer Funk-Wärmemengenmessgeräte”

Susanne Experte!

Wird es denn als Modernisierung angekündigt?

Grundsätzlich muss der Vermieter ja wirtschaftlich handeln und damit dem Mieter Mehrkosten eigentlich vermeiden. Ich denke, dies ist ein Verstoss gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich kannst Du die Duldung ausschließen musst aber damit rechnen, auf Duldung verklagt zu werden. An Deiner Stelle würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen.

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