pipapoundso hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich komme bei meiner Internetrecherche nicht weiter. Ich finde hier widersprüchliche Angaben zu einer ausreichend oder eben nicht ausreichend begründeten Eigenbedarfskündigung.
Kurz zusammengefasst: Nach Hausverkauf der angemieteten Immobilie an einen neuen Eigentümer, kündigt der neue Eigentümer der seit 10 Jahren dort anmietenden Familie wegen Eigenbedarfs.
Ist der Wortlaut: "Wie Sie wissen, wollen wir das Anwesen.... mit unseren ...Kindern (Namen der Kinder) baldmöglichst selbst beziehen." dafür ausreichend?
Ich finde hierzu im Internet mehrfach in verschiedenster Ausführung
die Formulierung: "Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Dabei ist der Sachverhalt so konkret zu bezeichnen, dass der Kündigungsempfänger sich gegebenenfalls verteidigen kann. Der Mieter muss also so genau informiert werden, dass er selbst nachprüfen (lassen) kann, ob der Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreicht. Die Anforderungen der Gerichte sind streng, weil der Mieter vor Manipulationen durch den Vermieter geschützt werden soll...:""
Allerdings ist auch zu lesen, dass der Vermieter nur angeben muss, dass er selbst sein Objekt beziehen möchte, und er in diesem Falle nichts weiter begründen müsse. So formulierte es auch mein Anwalt.
Was ist davon zu halten?
Vielen Dank!
die pipapo - Hanna