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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Durch einen Einbruch wurde die Terassentür bei uns beschädigt und durch den Vermieter wieder instandgesetzt. Muss meine Versicherung für den Schaden aufkommen oder die Versicherung vom Vermieter? Bitte um Antwort!
Stichwörter: einbruchschaden + terassentür

1 Kommentar zu „Einbruchschaden an der Terassentür”

Gast Experte!

Einbruch und Reparaturkosten

Wird beim Mieter eingebrochen, trägt der Vermieter die Kosten für Beschädigungen an Fenster und Türen. Das gilt auch, wenn der Mieter von seiner Versicherung Leistungen für die Tür erhält. (AG Köln, Az. 221 C 376/97, aus: WM 1998, S. 596)

Einbruch und Versicherungsschutz

Wird das Fenster eines unbewachten Mietshauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung gelassen, handelt der Mieter grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. (AG Hamburg, Az. 20a C 1338/95, aus: FinanzTest Info 1-1/97)

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