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Einbruch und Reparaturkosten
Wird beim Mieter eingebrochen, trägt der Vermieter die Kosten für Beschädigungen an Fenster und Türen. Das gilt auch, wenn der Mieter von seiner Versicherung Leistungen für die Tür erhält. (AG Köln, Az. 221 C 376/97, aus: WM 1998, S. 596)
Einbruch und Versicherungsschutz
Wird das Fenster eines unbewachten Mietshauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung gelassen, handelt der Mieter grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. (AG Hamburg, Az. 20a C 1338/95, aus: FinanzTest Info 1-1/97)