Netti89 hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
hier meine Geschichte:
Im Juli haben wir unseren Mietvertrag für unsere Wohnung unterschrieben (Dreier-WG), die Vermieterin meinte, bis zur Wohnungsübergabe wäre eine Wand für das dritte Zimmer (meins) mit neuer Tür eingezogen.
Am 19.September war Wohnungsübergabe. Es hing eine provisorische (halbe) Tür. Die Vermieterin hat in einer Anlage zum Mietvertrag festgeschrieben, dass die Tür bis zum 1.Oktober fertig sein wird.
Heut ist der 6.November und meine Tür wurde eben gerade mal lackiert und wird bestimmt dieses Woche nicht mehr fertig.
Mein Zimmer grenzt an die Küche und ich wohnte quasi IN der Küche - der Geräuschpegel war der Selbe. Was reinklingt klingt auch raus - von Privatsphäre kann also auch keine Rede sein. Mein Zimmer war immer kalt und dauernd lief der Mann meiner Vermieterin in der Wohnung rum, um Kleinigkeiten zu machen und zu messen und bla - so richtig passierte aber ncihts.
Bis zum 12.Oktober konnte ich meine Tür noch nicht mal zu machen, weil keine Aussparungen im Türrahmen waren und die Tür keine Schwingbegrenzung hatte (sie konnte also beliebig weit in beide Richtungen geöffnet werden.
Kann ich Mieterlass fordern?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen oder jemand kennt diese Situation und kann mir Tipps geben!
Liebe Grüße an alle,
die Netti