Susanne
Ja, das hat damit nichts zu tun. Du zahlst die vereinbarte Vorauszahlung bis Mietende. Dass Du während eines bestimmten Zeitraums nichts oder wenig verbraucht hast, schlägt sich erst in der NK-Abrechnung des jeweiligen Abrechnungszeitraums nieder.
Claus73
Muss ich dann auch die kosten für die ablesung zahlen denn das muss ja auch nochmal stattfinden?