fin
Ratten zählen nicht zu den Kleintieren der üblichen Art und 10 an der Zahl schon gar nicht. Der Vermieter kann Sie daher als Mieter ablehnen. Sagen Sie nicht die Wahrheit und halten diese Tiere trotzdem, so kann der Vermieter Ihnen die Haltung der Ratten untersagen, wenn er davon erfährt.
Relevant ist auch ob Sie in Ausbildung die Wohnung bezahlen können oder nicht. Das müssen Sie selbst wissen.
hoppelhase20
Hi,
das mit den Ratten ist sehr strittig.
Hab den ganzen mittag viele Urteile gelesen. Leicht überwiegend wurde jedoch FÜR die Rattenhalter entschieden. Und auch die "Grenzzahl" liegt bei 10... also gerade noch im limit. Jedoch kann man keine Pauschalantwort geben. Wenn es drauf ankommt, liegt es beim jeweiligen richter!
Danke für die Antwort.
Zu der Sache mit der Ausbildung. Wenn ich es selbst wissen muss, muss ich es also nicht angeben!?
Danke
Susanne
Natürlich muss es angegeben werden, die Aussage "musst Du selbst wissen" ist auch so nicht richtig.
Man darf natürlich keine Wohnung anmieten mit dem Wissen, dass man die Miete nicht aufbringen kann, das ist Einmietbetrug. Kann die Miete über Zuschüsse oder sonstige Mietbeihilfen von anderen Seiten bezahlt werden, kann man auch Angeben, ob man Azubi ist oder was auch immer...
Grundsätzlich hat der Vermieter hier auch das Recht eine korrekte Auskunft zu bekommen. Ist eine Aussage nachweislich falsch, so kann der VM im Nachhinein den Mietvertrag anfechten.
fin
Ich gehe mal davon aus, dass Du nur eine kleine Wohnung aufgrund Deiner Einkommensverhältinisse Dir leisten kannst . Es dürfte einleuchtend sein, dass Du in einer 1 bis 2-Zimmer-Wohnung keine 10 Ratten halten darfst. Da nutzt Dir alles Lesen über Rattenurteile im Internet nichts.
Richter entscheiden immer den Einzelfall bei solchen Sachen. Sich hier auf andere Urteile zu beruhen wäre höchst naiv.