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Einzelne Ameisen in der Wohnung (sog. „Späherameisen“
Wenn in den Sommermonaten in einer Mietwohnung vereinzelt sog. „Späherameisen“ auftreten, handelt es sich um eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs, die den Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt.
keine Minderung