Forseti 19.02.2012 11:58
Sie hatten während dieser Zeit eine mängelbehaftete Wohnung, darum müssen Sie die Mietminderung nicht zurück zahlen.
kleinesmonster25 19.02.2012 12:01
auch wenn sie meinte das die schäden auch bei einzug war aber ich unterschrieben habe am anfang das die wände und böden alle in ordnung sind? sie sagte mir noch die wände und böden gehen sie normal nichts an da sie bei meinem einzug alle in ordnung waren....hatte das mit den wänden aber eingeräumt das es ein schaden war vor meiner zeit und hatte dies verschwiegen.