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kleinesmonster25 hat diese Frage gestellt
es leigt folgendes an...aufgrund mängel meiner wohnung letzten jahres hab ich 375 euro einbehalten. es waren schimmelspuren, wasserflecken, und der fugenkit bei den fliesen am küchenboden ist herausgebröckelt gewesen. erst nach einem jahr und das ich übern anwalt einen brief ausetzen lies kam der handwerker nun end lich im letzten dezember und machte die fliesen und den schimmel mit spray weg. nun ist es meine frage ...muß ich die einbehaltenen mietkosten bezahlen oder kann ich die behalten?

2 Kommentare zu „miete”

Forseti Experte! 19.02.2012 11:58

Sie hatten während dieser Zeit eine mängelbehaftete Wohnung, darum müssen Sie die Mietminderung nicht zurück zahlen.

kleinesmonster25 19.02.2012 12:01

auch wenn sie meinte das die schäden auch bei einzug war aber ich unterschrieben habe am anfang das die wände und böden alle in ordnung sind? sie sagte mir noch die wände und böden gehen sie normal nichts an da sie bei meinem einzug alle in ordnung waren....hatte das mit den wänden aber eingeräumt das es ein schaden war vor meiner zeit und hatte dies verschwiegen.

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