fin
Sie müssen das nur zahlen wenn die Kosten in das abzurechnende Wirtschaftsjahr der Heizkosten fallen. Der Vermieter muß alle im Wirtschaftsjahr anfallenden Kosten aufführen und gemäß Ihrer Wohnzeit umlegen. Das gilt auch für Kosten, die nach Ihrem Auszug anfallen, aber noch zu dem Wirtschaftsjahr gehören, während dessen Sie dort gewohnt haben. Hier noch einmal in die Heizkostenabrechnung schauen.
expo2006
Vielen Dank. Die Wartungsarbeiten sind 3 Monate nach Vertragsende erfolgt. Damit wäre ich ja der Willkür des Vermieters ausgesetzt, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Wartungen (Schornstein) und Reparaturen zu meinen Lasten ausführen lässt. M.E. müßte dies der Nachmieter zahlen - oder?
Susanne
Ein Mieter zahlt x/12, in Deinem Fall also 11/12 des jährlichen Anteils der NK-Abrechnung. In die NK-Abrechnung fliessen alle Kosten des Wirtschaftsjahres ein, egal wann sie geleistet wurden.