Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind Ende November 2005 aus einem gemieteten Haus ausgezogen. In der Betriebskostenabrechnung 1-11/2005 berechnet uns der Vermieter 180 € für einen Heizungskundedienst im Februar 2006 (!). Können Betriebskosten auch nach Ende der Mietvertragslaufzeit erhoben werden? Muss ich zahlen?
Stichwörter: auszug + heizung + wartung

3 Kommentare zu „Wartung der Heizung nach Auszug?”

fin Experte!

Sie müssen das nur zahlen wenn die Kosten in das abzurechnende Wirtschaftsjahr der Heizkosten fallen. Der Vermieter muß alle im Wirtschaftsjahr anfallenden Kosten aufführen und gemäß Ihrer Wohnzeit umlegen. Das gilt auch für Kosten, die nach Ihrem Auszug anfallen, aber noch zu dem Wirtschaftsjahr gehören, während dessen Sie dort gewohnt haben. Hier noch einmal in die Heizkostenabrechnung schauen.

expo2006

Vielen Dank. Die Wartungsarbeiten sind 3 Monate nach Vertragsende erfolgt. Damit wäre ich ja der Willkür des Vermieters ausgesetzt, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Wartungen (Schornstein) und Reparaturen zu meinen Lasten ausführen lässt. M.E. müßte dies der Nachmieter zahlen - oder?

Susanne Experte!

Ein Mieter zahlt x/12, in Deinem Fall also 11/12 des jährlichen Anteils der NK-Abrechnung. In die NK-Abrechnung fliessen alle Kosten des Wirtschaftsjahres ein, egal wann sie geleistet wurden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.