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Elektronische Erklärung rechtsverbindlich
Auch rechtliche Erklärungen, die über E-Mail abgegeben werden, sind rechtsverbindlich. Dies stellte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Fall klar, in dem eine Mitarbeiterin in einem elektronischen Brief an ihren Arbeitgeber im Rahmen von Verhandlungen über die Vertragsaufhebung bei Zahlung der vereinbarten Abfindung auf sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtet hatte. Die Richter sahen keinen Grund, einer derartigen Erklärung geringere rechtliche Bedeutung beizumessen als einer entsprechenden schriftlichen oder gar mündlichen Erklärung.
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M.
7 Ca 5380/01
Handelsblatt vom 04.02.2002